Krankschreibung per Telefon

Schleswig-Holstein

Ärztekammer begrüßt G-BA-Beschluss, warnt aber vor Bürokratie in Arztpraxen

Zur heute vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Wiedereinführung der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erklärt der Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Prof. Henrik Herrmann:

„Mit dem Beschluss erfahren Ärzte eine Entlastung, da sie nun wieder die Möglichkeit haben, Patienten, die ihnen bereits bekannt sind und bei denen keine schwere Symptomatik vorliegt, ohne Praxisbesuch telefonisch krankzuschreiben. Ärzte versorgen ihre Patienten oftmals seit vielen Jahren, kennen die Krankheitsgeschichte und können in der Regel sehr gut einschätzen, wann ein persönlicher Termin notwendig ist, um beispielsweise eine schwerwiegende Erkrankung auszuschließen. Mit Blick auf straf- und berufsrechtliche Risiken ist es jedoch wichtig, dass es im Ermessen der Ärzte liegt, ob die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit telefonisch erfolgen kann oder eine Untersuchung unmittelbar persönlich nötig ist.

Ärzte werden seit Jahren überrannt, die Praxen sind voll. Besonders stark vom Patientenansturm betroffen sind die sogenannten Grundversorger, also die Hausärzte und Kindermediziner. Aufgrund der aktuellen Infektionswelle haben die Mediziner zusätzlich viel zu tun. Bereits im vergangenen Winter haben wir gesehen, was passiert, wenn viele Menschen zu zeitgleichen Infektionswellen betreut werden müssen: Die Praxen sind am Limit, auch viele Mitarbeiter erkranken. Durch die telefonische Krankschreibung kann das Infektionsrisiko des Praxispersonals und anderer Patienten reduziert werden, da infektiöse Patienten für ihre Krankschreibung die Praxis nicht mehr aufsuchen müssen.

Die wieder eingeführte Regelung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der mit einer Krankschreibung verbundene Bürokratieaufwand für Ärzte bestehen bleibt. Was wir brauchen, ist eine echte Entlastung in den Arztpraxen. Wir benötigen Lösungen, die die Eigenverantwortlichkeit der Patienten stärken. Die Regelungen zur Krankschreibung sind in Deutschland zunehmend restriktiv und führen zu Arztbesuchen, die medizinisch nicht notwendig sind. Hier muss der Gesetzgeber ansetzen. Arbeitgeber dürfen beispielsweise bereits am ersten Tag einer Arbeitsunfähigkeit eine Krankschreibung verlangen. Wenn der Gesetzgeber es wirklich ernst meint mit dem Bürokratieabbau in Arztpraxen, ist hier eine Neuregelung ein notwendiger Schritt.“ 

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