Kritik an Verbot der Ex-Post-Triage

Nordrhein

Der Deutsche Bundestag hat am 10. November mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes unter anderem beschlossen, die sogenannte Ex-Post-Triage zu verbieten, wenn überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten nicht mehr für alle ausreichen. Der Abbruch einer intensivmedizinischen Behandlung zugunsten eines anderen Patienten mit einer höheren Überlebenswahrscheinlichkeit ist damit untersagt.

Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, kritisierte das Verbot der Ex-Post-Triage heute (Samstag, 12. November) in Düsseldorf.

„Wir Ärztinnen und Ärzte haben in allen Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass der kategorische Ausschluss der sogenannten Ex-Post-Triage problematisch ist, gerade wenn bei Zuteilungsentscheidungen nach der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nur die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit unserer betroffenen Patientinnen und Patienten handlungsleitend sein soll. Wenn ein starres Zuteilungsprinzip nach der Maxime ,Wer zuerst kommt, mahlt zuerst‘ an die Stelle der ärztlichen Indikation im Einzelfall tritt und sonst allenfalls noch der Patientenwille zählt, dann sind für den Fall einer notwendigen Behandlungspriorisierung mehr erfolglose Behandlungen und mehr Todesfälle als nötig zu befürchten“.

Im Übrigen müsse das Kriterium der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit für alle Patientinnen und Patienten gelten, die die knappe Behandlungsressource benötigten, und nicht nur für diejenigen mit übertragbaren Krankheiten wie COVID-19. Zu denken sei hier etwa an Patienten mit Herzinfarkt oder Schlaganfall. Der Ausschluss der Ex-Post-Triage verhindere aber die Umsetzung genau dieses Kriteriums. 

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