Landesärztekammer Thüringen – Parlament der Thüringer Ärzteschaft wird neu gewählt

Thüringen

Bis zum 23. März 2023 wird zum zehnten Mal seit Bestehen der Landesärztekammer Thüringen das Parlament der Thüringer Ärzteschaft, die Kammerversammlung, gewählt.

Um die 43 Sitze bewerben sich 116 Kandidaten. „Das sind dreizehn Personen mehr als bei der letzten Wahl (103),“ freut sich die Präsidentin der Landesärztekammer, Dr. Ellen Lundershausen, über die hohe Zahl an Wahlkandidaten. „Sehr herzlich möchte ich mich bei allen Kandidaten für ihre Bereitschaft, sich zur Wahl zu stellen, bedanken, denn sie ermöglichen es ja erst, dass eine richtige Aus-Wahl stattfinden kann.“

Wahlberechtigt sind mit 13.720 Personen alle Mitglieder der Landesärztekammer, vor vier Jahren waren es 13.288. Die Vergabe der Mandate erfolgt nach Kreis- und Landeslisten.

Von den 116 Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich ingesamt 88 neu zur Wahl und sind nicht in der bisherigen Kammerversammlung vertreten. 79 Personen kandidieren auf elf Landeslisten und 37 auf Kreislisten, mit 75 Personen ist die Anzahl der männlichen Kandidaten fast doppelt so groß wie die der weiblichen mit 41. Die umfangreichste Landesliste ist die der Fachärzte mit 15 Personen, gefolgt von der Hausärztlichen und Marburger Bund Liste mit jeweils zehn Personen. Weiterhin treten die Listen „Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst“ (7 Personen), „Ärztinnen und Ärzte aus den Thüringer Krankenhäusern“ (3 Personen), „Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten, Landesverband Thüringen“ (7 Personen), „Landesliste Notfallmedizin“ (8 Personen), „Liste Integrative Medizin“ (4 Personen), „Mitteldeutscher Landesverband für Physikalische und Rehabilitative Medizin“ (3 Personen), „Präklinische und klinische Akut- und Notfallmedizin Thüringen“ (GIANThür, 6 Personen), und „Thüringer Internisten“ (6 Personen) an.

Die Thüringer Kammerpräsidentin, Dr. Ellen Lundershausen, ruft alle Ärztinnen und Ärzte Thüringens auf, sich an der Wahl zur Kammerversammlung zu beteiligen und damit die ärztliche Selbstverwaltung zu unterstützen. „Die ärztliche Selbstverwaltung“, so Lundershausen, „ist kein Selbstzweck, sondern sie muss durch die Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen, durch ihre Beteiligung mit Leben erfüllt werden.“

Das Kammerparlament wird per Briefwahl bestimmt. Dessen Mitglieder haben über Weiter- und Fortbildung, Altersversorgung, Regeln der Berufsausübung oder auch Fragen der Qualitätssicherung zu entscheiden. Das Wahlergebnis steht am 30. März 2023 fest. Die neue Kammerversammlung tritt erstmals am 21. Juni 2023 zusammen. Dann wird auch die/der neue Präsidentin/Präsident von den Kammerparlamentariern gewählt.

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