Lebendorganspende verantwortungsvoll weiterentwickeln

Gesundheitspolitik

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ausweitung der Lebendorganspende eröffnet aus Sicht der Bundesärztekammer neue Perspektiven für die vielen Menschen, die in Deutschland dringend auf ein Spenderorgan angewiesen sind. Insbesondere für jene, die auf eine neue Niere warten, bedeutet die geplante Reform ein wichtiges Signal der Hoffnung.

Ziel ist und bleibt es, in Deutschland die Organspende insgesamt als Gemeinschaftsaufgabe weiter zu stärken” heißt es in der schriftlichen Stellungnahme der Bundesärztekammer zu der morgigen Anhörung des Gesetzentwurfs im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages.

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 3.701 Organe transplantiert, davon jedes sechste von einer lebenden Spenderin oder einem lebenden Spender. Gleichzeitig warten derzeit über 10.000 Menschen auf eine Nierentransplantation – viele von ihnen seit Jahren. Die Wartezeiten sind hierzulande deutlich länger als in zahlreichen anderen europäischen Staaten. Nach geltendem Recht sind Lebendspenden bislang nur innerhalb eines engen persönlichen Näheverhältnisses zulässig.

Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für Lebendspenden zu erweitern und damit mehr Patientinnen und Patienten eine Transplantation zu ermöglichen. Künftig sollen neben anonymen Nierenspenden auch sogenannte Überkreuz- und Kettenspenden ermöglicht werden. Ist eine spendebereite Person nicht mit der vorgesehenen Empfängerin oder dem vorgesehenen Empfänger kompatibel, kann ihre Niere im Rahmen eines strukturierten Vermittlungsverfahrens an ein anderes Spender-Empfänger-Paar vermittelt werden. Damit greift der Entwurf zentrale Reformvorschläge der Bundesärztekammer auf“, betont die BÄK in ihrer Stellungnahme. 

Die Chance auf einen langfristigen Therapieerfolg ist bei Lebendspenden besonders hoch. Die geplanten Änderungen können die Versorgungssituation vieler schwer nierenkranker Menschen spürbar verbessern.

Gleichzeitig weist die Bundesärztekammer darauf hin, dass eine Ausweitung der Lebendspende allein den bestehenden Organmangel nicht beheben kann. Sie spricht sich daher dafür aus, die Einführung einer Widerspruchsregelung bei postmortalen Organspenden weiterhin politisch zu prüfen, um die Organspende insgesamt nachhaltig zu stärken