Neuordnung der Krankenhausstrukturen: Bund und Länder müssen zügig in einen abgestimmten Dialog treten

Schleswig-Holstein

Für eine wirkliche Überwindung des Fallpauschalensystems müssen nicht nur die Pflegepersonalkosten, sondern auch alle notwendigen ärztlichen Personalkosten aus der direkten Patientenversorgung ausgegliedert und als Vorhaltekosten finanziert werden. Außerdem müssen die Länder die Investitionskostenfinanzierung verbessern. Die unzureichende Investitionsförderung der Länder ist eine der Hauptursachen für die angespannte wirtschaftliche Lage vieler Krankenhäuser und die knappe Personaldecke.

Dass für die jeweiligen Versorgungsebenen und Leistungsgruppen Struktur- und Personalvoraussetzungen vorgegeben werden sollen, die bundesweit einheitlichen Kriterien entsprechen, begrüßen wir. Das bietet die Chance für eine bessere Berücksichtigung des Versorgungsbedarfs und mehr Transparenz für Patientinnen und Patienten. Wichtig ist eine sinnvolle Qualitätsverbesserung und eine Stärkung der Patientensicherheit ohne bürokratischen Mehraufwand. Vor diesem Hintergrund sehen wir die Vermehrung von Strukturprüfungen durch den Medizinischen Dienst (MD) sowie die Leitung der integrierten ambulant / stationären Krankenhäuser durch qualifizierte Pflegefachpersonen kritisch.

Grundsätzlich ist es richtig, Krankenhausfinanzierung und -planung gemeinsam anzugehen. Beides gehört untrennbar zusammen. Es darf aber nicht nur bei einem Vorschlag bleiben. Die Neuordnung der Krankenhausfinanzierung und -versorgung muss auch schnell umgesetzt werden. Daher appellieren wir an Bund und Länder, auf Grundlage der Reformvorschläge zügig in einen Dialog zu treten, um ein abgestimmtes Handeln zu gewährleisten. Die Krankenhäuser stehen mit dem Rücken an der Wand. Sie brauchen dringend verlässliche Perspektiven und Planungssicherheit."

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