Niedersachsen: "Alle in die Patientenversorgung involvierten Personen sollten gleichberechtigt geimpft werden“

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen verabschiedet Resolution zur Impfung der im Gesundheitswesen Tätigen gegen COVID-19

Hannover - Gestern hat die neu gewählte Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) in einer konstituierenden Sitzung ihre Arbeit aufgenommen. Die 60 Mitglieder der Kammerversammlung stammen aus sämtlichen Regionen Niedersachsens und werden alle fünf Jahre von den inzwischen mehr als 43.000 Mitgliedern der ÄKN neu gewählt. Angesichts der Tatsache, dass nicht nur Ärztinnen und Ärzte im täglichen Kampf gegen das Coronavirus unverzichtbar sind, galt das erste berufspolitische Anliegen des Ärzteparlaments dem baldest möglichen Impfschutz für alle im Gesundheitswesen Tätigen.

Mit einer großen Mehrheit verabschiedeten die Delegierten die folgende Resolution:

„Die Kammerversammlung unterstützt grundsätzlich die vom Bundesgesundheitsministerium verfügte Priorisierung der Impfungen gegen die COVID-19-Pandemie, die die Vorrangigkeit der Impfung für Personen vorgibt, die aufgrund des Alters, ihrer Unterbringung oder ihrer Tätigkeit in Alters- und Pflegeheimen besonders gefährdet sind.

Aber die in der Rangfolge der Priorisierung folgenden, die im Gesundheitswesen im ambulanten und stationären Bereich mit direktem, ungeregeltem Kontakt zu möglicherweise infektiösen Patientinnen und Patienten tätigen Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonen, Therapeutinnen und Therapeuten sowie weitere in die Patientenversorgung involvierte Personen sollen alle gleichberechtigt und schnellstmöglich geimpft werden.

In dieser Gruppe dürfen keine weiteren Unterscheidungen gemacht werden, da das Infektionsrisiko für alle vergleichbar groß ist – und ohne die betroffenen Akteure keine ausreichende medizinische Versorgung aufrechterhalten werden kann.“

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