Notfallreform praxistauglich ausgestalten

130. Deutscher Ärztetag

Der 130. Deutsche Ärztetag hat den Gesetzgeber aufgefordert, die geplante Reform der Akut- und Notfallversorgung und des Rettungsdienstes praxistauglich zu gestalten.

Ziel müsse es sein, beide Systeme konsequent von Fällen zu entlasten, die keine Notfallversorgung erfordern. Eine Voraussetzung für das Gelingen der Reform sei die verbindliche Nutzung der Zugangswege in die Versorgung und der vorgesehenen Behandlungspfade. „Letztlich muss das übergeordnete Ziel sein, als Single Point of Entry die vernetzten Leitstellen durchzusetzen“, heißt es in dem Beschluss des Ärztetags. 

Patientinnen und Patienten sollten über eine breit angelegte Informationskampagne angehalten werden, vor jeder Inanspruchnahme einer Notfallleistung eine vernetzte Leitstelle zu kontaktieren. 

Die Ärzteschaft fordert darüber hinaus ein einheitliches, validiertes Ersteinschätzungssystem anstelle des geplanten Nebeneinanders verschiedener Systeme mit unterschiedlichen Steuerungsfolgen. Die Verantwortung für die Ersteinschätzung müsse bei der ärztlichen Selbstverwaltung liegen. Die Strukturen der Akut- und Notfallversorgung seien finanziell, strukturell und personell so auszustatten, dass die Reform zu einem Mehrwert für Notfallpatientinnen und -patienten sowie für diejenigen führt, die die Versorgung gewährleisten. 

Um eine weitere Ausweitung von Notfallversorgungsangeboten zu vermeiden, sei die geplante Vorhaltepflicht für aufsuchende notdienstliche Angebote der notdienstlichen Akutversorgung während der regulären Praxisöffnungszeiten aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Insbesondere vor dem Hintergrund des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes sei diese Leistungsausweitung weder zielführend noch umsetzbar. „Es gibt keine Kapazitäten, um unabhängig vom tatsächlichen Bedarf rund um die Uhr verpflichtend telemedizinische und aufsuchende Angebote vorzuhalten. Die Angebote vor Ort müssen sich nach den regionalen Strukturen, Gegebenheiten und Bedarfen richten“, stellten die Ärztetags-Abgeordneten klar. 

Um die Akut- und Notfallversorgung entsprechend der gewachsenen Strukturen und der personellen Kapazitäten planen zu können, fordert die Ärzteschaft eine verpflichtende Einbindung aller beteiligten Akteure, einschließlich der Landesärztekammern. 

In einem weiteren Beschluss fordert die Ärzteschaft die Bundesregierung und den Gesetzgeber auf, sicherzustellen, dass medizinische Versorgungseinrichtungen ihrer Verpflichtung zur Behandlung medizinischer Notfälle unabhängig vom Versicherungsstatus der Patientinnen und Patienten nachkommen können, ohne dadurch finanzielle Nachteile zu erleiden.