Parlament der Thüringer Ärzteschaft fordert zügige Umsetzung der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) und votiert gegen die Zusatz-Weiterbildung Homöopathie in der Weiterbildungsordnung

Thüringen

Die Kammerversammlung der Landesärztekammer Thüringen, das Parlament der Thüringer Ärzteschaft, hat in ihrer gestrigen Sitzung mit einer Resolution die zügige Umsetzung der GOÄ gefordert.

Resolution der Kammerversammlung der Landesärztekammer Thüringen vom 1. März 2023
GOÄ jetzt umsetzen!

Die aktuelle GOÄ ist mehr als 30 Jahre alt. Sie bildet weder den derzeitigen Stand der Wissenschaft sowie den medizinisch-technischen Fortschritt ab noch berücksichtigt sie die Steigerungen von Verbraucherpreisen, u. a. Energiekosten, infolge der anhaltenden Inflation. Da neue Leistungen in der GOÄ gar nicht aufgeführt sind und diese analog einer gleichwertigen Leistung abgerechnet werden müssen, führt dies immer wieder zu Fehlinterpretationen, zu Rechtsstreitigkeiten und zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand aller Beteiligten. Darüber hinaus belastet diese Situation das Arzt-Patienten-Verhältnis. Es ist folglich im Sinne aller Beteiligten, dass mit einer gerechten, transparenten, nachvollziehbaren und leistungsgerechten Honorierung Qualität und Rechtssicherheit in der Versorgung geschaffen werden.

Deshalb muss der Verordnungsgeber seiner Verantwortung für die amtliche Gebührenordnung gerecht werden und der ordnungspolitischen Funktion der GOÄ wieder Geltung verschaffen. Die Mittel dazu hat er in der Hand, da die Bundesärztekammer den gemeinsam mit Fachexperten erarbeiteten Entwurf der GOÄ neu bis Jahresende 2022 beim Bundesgesundheitsministerium eingereicht hat.

Schon seit Jahrzehnten fordern Landesärztekammern und Bundesärztekammer die Reform der GOÄ, da sie für Patienten transparent den tatsächlichen Aufwand ärztlichen Handelns abbildet und für Ärztinnen und Ärzte eine zeitgemäße und kostenkalkulierte Honorierung notwendig ist. Unabhängig davon betrachtet es die Ärzteschaft als Ausdruck fehlender Wertschätzung, dass die Einführung einer neuen GOÄ schon seit Jahrzehnten auf sich warten lässt. Deshalb appelliert die Kammerversammlung, das Parlament der Thüringer Ärzteschaft, an die Thüringer Landesregierung, sich auch im Bundesrat für die dringend notwendige Reform zu engagieren und die neue GOÄ jetzt umzusetzen.

Votum gegen Zusatz-Weiterbildung Homöopathie in der Weiterbildungsordnung

Hinsichtlich der Zusatz-Weiterbildung Homöopathie hat sich die Kammerversammlung der Landesärztekammer nach einer ausführlichen Debatte, in der auch Gäste gehört wurden, entschieden, diese aus der Weiterbildungsordnung herauszunehmen. Ganz bewusst hat das Parlament der Thüringer Ärztinnen und Ärzte für eine weitgehende Übernahme der (Muster)-Weiterbildungsordnung votiert, um möglichst bundesweit einheitliche Bedingungen und Kriterien für die Weiterbildung zu ermöglichen. „Dies ist auch deshalb so wichtig, weil damit die jungen Kolleginnen und Kollegen ohne gravierende Nachteile oder Probleme von einem Kammerbereich in den nächsten wechseln können“, so die Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen, Dr. Ellen Lundershausen.

Die bisher erworbene Zusatz-Weiterbildung Homöopathie behält ihre Gültigkeit, für eine einmal begonnene Weiterbildung gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren. 

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