Reform des Medizinstudiums: Bedingungen für Studierende im Praktischen Jahr verbessern

Approbationsordnung

Die Bundesärztekammer begrüßt ausdrücklich das Ziel des Gesetzgebers, mit der geplanten Reform des Medizinstudiums die Allgemeinmedizin in Lehre und Praxis zu stärken. Positiv bewertet sie auch die Verzahnung von theoretischen und klinischen Studieninhalten während der gesamten ärztlichen Ausbildung.

Gleichwohl bedarf es aus Sicht der Bundesärztekammer nach wie vor dringender Änderungen und Ergänzungen, etwa bei der Aufwandsentschädigung für Studierende im Praktischen Jahr. Der immense zeitliche Aufwand komme einer Vollzeit-Tätigkeit in der Patientenversorgung gleich. Um die Grundbedürfnisse des Lebens sicherzustellen, sei eine faire und angemessene Vergütung erforderlich, fordert die BÄK in ihrer Stellungnahme zum überarbeiteten Referentenentwurf einer Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung.

Dazu gehöre, zwischen Krankheitstagen und Fehlzeiten zu differenzieren, da krankheitsbedingte Fehlzeiten bislang nicht berücksichtigt werden. Die derzeitige Möglichkeit, nur einen individuellen Härtefallantrag stellen zu können, sei eine nicht annehmbare Unsicherheit und ein unverhältnismäßiger Aufwand. Das hatte bereits der 127. Deutsche Ärztetag in Essen im vergangenen Mai angemahnt. Um die Patientensicherheit, die Gesundheit der Medizinstudierenden und die Ausbildungsqualität sicherzustellen, müssten Krankheitsausfälle aus dieser Regelung ausgenommen werden. Die Bundesärztekammer regt deshalb an, anstelle von Fehlzeiten eine Definition von Mindestpräsenztagen über den Zeitraum des Praktischen Jahres festzulegen.

Zwingend notwendig sei außerdem, „dass die Landesärztekammern in die Rekrutierung der Lehrpraxen sowohl für das ambulante Quartal im PJ als auch für die ambulanten Blockpraktika eingebunden werden“, so die BÄK.

Kritisch sieht die Bundesärztekammer darüber hinaus, dass die Klärung von Finanzierungsfragen zwischen Bund und Ländern den dringend notwendigen Novellierungsprozess erheblich verzögert habe. Damit könne die neue Approbationsordnung erst im Jahr 2027 in Kraft treten und nicht 2025, wie ursprünglich geplant. Zudem müsse die Anzahl an Studienplätzen deutlich erhöht werden, um eine bedarfsgerechte ärztliche Versorgung in allen Regionen Deutschlands zukunftssicher gewährleisten zu können.