Reinhardt: Widerspruchsregelung ist Gelingensbedingung für mehr Organspenden

Organspende

Anlässlich der heutigen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages zur Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende hat Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt seine Unterstützung für den vorliegenden Gesetzentwurf bekräftigt

„Wir benötigen die Widerspruchsregelung nicht als vermeintliche Patentlösung, sondern als Gelingensbedingung für eine bessere Versorgung mit Spenderorganen. Sie schafft eine wichtige Grundlage, damit sich die erklärte hohe Bereitschaft der Bevölkerung zur Organspende in Zukunft häufiger in tatsächlichen Spenden niederschlägt. Dazu müssen selbstverständlich auch die Abläufe in den Krankenhäusern funktionieren, mögliche Organspender frühzeitig erkannt und die beteiligten Einrichtungen finanziell und personell ausreichend ausgestattet werden.

Die Bundesärztekammer tritt unverändert für die Einführung der Widerspruchsregelung ein. Denn ein zentrales Problem besteht weiterhin: Viele potenzielle Organspender haben ihren Willen weder dokumentiert noch ihren Angehörigen mitgeteilt, sodass diese stellvertretend entscheiden müssen. In dieser belastenden Situation sind sie mit dieser Entscheidung aber häufig überfordert. 

Die Widerspruchsregelung soll hier Klarheit schaffen. Wer eine Organspende ablehnt, muss diese Entscheidung jederzeit barrierefrei und zuverlässig festhalten können. Die Widerspruchsregelung kann nur dann Vertrauen schaffen, wenn sie mit einer umfassenden Aufklärung und einem transparenten Verfahren einhergeht. Dazu gehören nach Auffassung der Bundesärztekammer auch die kontinuierliche Einbindung der Angehörigen sowie der konsequente Schutz all derjenigen, welche die Tragweite eines nicht erfolgten Widerspruchs nicht oder nicht hinreichend erfassen können.

Die Bundesärztekammer sieht in der Einführung der Widerspruchsregelung zudem ein Zeichen der Solidarität mit schwer erkrankten Patienten auf den Wartelisten zur Organtransplantation sowie mit den europäischen Partnerländern im Eurotransplant-Verbund.“