Saarländische Ärzteschaft setzt sich für die Zukunftsfähigkeit des ÖGD ein

Saarland

„Spätestens in der Corona-Pandemie ist es sichtbar geworden, wie wichtig der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) für das Gesundheitswesen in unserem Land ist“, sagt Kammerpräsident San.-Rat Dr. Josef Mischo. Dabei sei jedoch offenkundig geworden, dass es bei Personalisierung, Digitalisierung und Organisation verstärkte Anstrengungen bedürfe, um den ÖGD für die Wahrnehmung seiner Aufgaben zukunftsfest aufzustellen.

Die Vertreterversammlung (VV) der Ärztekammer des Saarlandes hat sich in ihrer Sitzung vergangene Woche mit der Thematik befasst und fordert weiteres dauerhafteres Engagement. „Für den ÖGD als dritte Säule unseres Gesundheitssystems ergeben sich wichtige Aufgaben in einem weitaus größeren Spektrum als z.B. Infektions- und Katastrophenschutz“, betont San.-Rat Dr. Jürgen Rissland, Mitglied der VV, in seiner Funktion als Landesvorsitzender der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Lehrstuhl, ÖGD-Quote und Tarifanpassungen

Die Ärzteschaft unterstützt ausdrücklich die Reform der Personal- und Infrastruktur des öffentlichen Gesundheitsdienstes, wie sie bereits im „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ vorgesehen ist.

Die VV hält darüber hinaus die Einrichtung eines Lehrstuhls für Öffentliche Gesundheit an der Medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes für erforderlich: „Hiermit werden die notwendigen Strukturen für die in der Ärztlichen Approbationsordnung verankerte verpflichtende Vermittlung zusätzlicher Kenntnisse zum öffentlichen Gesundheitswesen und zur Bevölkerungsmedizin geschaffen“, so der Wortlaut des Beschlusses.

Für die Vergabe von Medizinstudienplätzen an der Universität des Saarlandes sollte eine ÖGD-Quote analog der Landarztquote eingeführt werden. Andere Bundesländer wie Rheinland-Pfalz haben diese Kontingentierung schon umgesetzt.

„Im ÖGD müssen für Ärztinnen und Ärzte endlich vergleichbar attraktive tarifliche Arbeitsbedingungen geschaffen werden, wie sie in anderen medizinischen Tätigkeitsfeldern gegeben sind“, sagt Dr. Rissland. Durch die Tarifstrukturen in den kommunalen Gesundheitsämtern könnten Stellen mangels Attraktivität vielfach nur sehr schwer besetzt werden.

Der einstimmig von der VV der Ärztekammer gefasste Beschluss lautet:

Saarländische Ärzteschaft setzt sich für die Zukunftsfähigkeit des ÖGD ein

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist eine tragende Säule des Gesundheitswesens in Deutschland. Das Personal im ÖGD hat im Saarland ebenso wie bundesweit während der Corona-Pandemie hervorragende Dienste zum Wohle der Bevölkerung geleistet. Dabei ist jedoch offenkundig geworden, dass es bei Personalisierung, Digitalisierung und Organisation verstärkte Anstrengungen benötigt, um den ÖGD für die Wahrnehmung seiner Aufgaben zukunftsfest aufzustellen.

Die Vertreterversammlung (VV) der Ärztekammer des Saarlandes begrüßt den „Pakt für den ÖGD im Saarland“ und die damit verbundene Zusatzfinanzierung durch den Bund als unerlässlichen Schritt für die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des ÖGD. Sie unterstützt daher ausdrücklich den im Saarland seit dem 24. September 2021 begonnenen Prozess der Weiterentwicklung, der von Landkreisen, Regionalverband, Landkreistag, Landesverband der Ärztinnen und Ärzten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie dem Gesundheitsministerium getragen wird.
Die VV hält darüber hinaus die Einrichtung eines Lehrstuhls für Öffentliche Gesundheit an der Medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes für dringend geboten. Hiermit werden die notwendigen Strukturen für die in der Ärztlichen Approbationsordnung verankerte verpflichtende Vermittlung zusätzlicher Kenntnisse zum öffentlichen Gesundheitswesen und zur Bevölkerungsmedizin geschaffen. Die VV befürwortet außerdem die Ausweitung von Möglichkeiten zum Absolvieren des Praktischen Jahres im ÖGD.

Für die Vergabe von Medizinstudienplätzen an der Universität des Saarlandes sollte analog das Vorgehen in anderen Bundesländern ein Kontingent von Studienplätzen für Studierende reserviert werden, die später im ÖGD tätig werden. („Quote ÖGD“). Für die vielfältigen Aufgaben des ÖGD muss dauerhaft eine auskömmliche Finanzierung aus Landes- und kommunalen Mitteln gewährleistet werden, die nicht auf die Laufzeit des Paktes bis 2026 begrenzt ist.

Die saarländische Ärzteschaft fordert daher alle Beteiligten auf, frühzeitig die benötigten Gelder in die jeweilige Haushaltsplanung aufzunehmen und dadurch die Zukunftsfähigkeit der individual- sowie bevölkerungsmedizinischen Leistungen im ÖGD sicherzustellen.

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