32. Sächsischer Ärztetag: Einführung eines sächsischen Begleitprogrammes für Studierende nach der Landarztquote

Sachsen

Dresden - Die Mandatsträger der sächsischen Ärzte fordern Begleitprojekte an beiden sächsischen Medizinischen Fakultäten, damit Studierende der Vorabquote nach dem Landarztgesetz auf die wirkliche Versorgungsrealität besser vorbereitet werden.

Im kommenden Wintersemester 2022/23 wird im Freistaat Sachsen erstmals eine Vorabquote für Studierende wirksam nach dem Landarztgesetz ("Landarztquote") eingeführt. In dieser Quote wird ein Anteil von 6,5 Prozent der Studienplätze der Medizin vergeben, um die hausärztliche Tätigkeit in ländlichen sächsischen Regionen zu fördern.

Ein strukturiertes Begleitprogramm, welches diese Studierenden in ihrer Motivation unterstützt, und Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt, die es in besonderem Maße braucht, um als Arzt auf dem Land tätig zu sein sowie eine externe Begleitevaluierung fehlen und werden vom Freistaat weder unterstützt noch zusätzlich finanziert. Diese strukturierten Begleitprogramme zur Förderung des hausärztlichen Nachwuchses sind unbedingt notwendig und sollten auf sächsische Regel- und Modellstudiengänge ausgeweitet werden.

Viele ähnliche Projekte in Hessen oder Baden-Württemberg haben gezeigt, dass eine nachhaltige Bindung innerhalb des Medizinstudiums für diese Studierenden an das Fachgebiet Allgemeinmedizin immens wichtig ist, weil sonst die Abbruchrate hoch sein wird. Bundesweit existieren viele gut evaluierte Projekte, die diesen begleitenden Rahmen sicherstellen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein kostenintensives Projekt wie die Landarztquote weder extern evaluiert wird noch die zu erwartenden Herausforderungen (Abbruch, Nichteinhaltung der Verpflichtung) in einem Begleitprogramm aufgefangen und umgangen werden sollen. Für dieses Begleitprogramm muss eine Finanzierung zusätzlich zur Quote erfolgen, weil diese aus den Fakultätszuweisungen ohne ein add on nicht zu leisten ist.

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