Schleswig-Holstein: Bundesärztekammer veröffentlicht Orientierungshilfe für die Vergabe medizinischer Ressourcen im Falle eines Kapazitätsmangels

INDIKATION, PATIENTENWILLE UND ERFOLGSAUSSICHTEN
Schleswig-Holstein

Bad Segeberg - Kann ein Leben gegen ein anderes abgewogen werden? Vor dieser Frage könnten Ärztinnen und Ärzte auch in schleswig-holsteinischen Krankenhäusern im Falle einer zweiten Infektionswelle von CoVid-19-Erkrankungen zunehmend stehen. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat nun eine Orientierungshilfe veröffentlicht, die Ärztinnen und Ärzte bei der Verteilung von intensivmedizinischen Ressourcen im Falle eines Kapazitätsmangels unterstützen soll. Die Ärztekammer Schleswig-Holstein (ÄKSH) unterstützt diese Orientierungshilfe ausdrücklich.

Kriterien für Einzelfallentscheidung

„Kein Menschenleben ist mehr wert als ein anderes“, ist Ärztekammer-Präsident Dr. Henrik Herrmann überzeugt. „Im Falle einer zunehmenden Ressourcenknappheit intensivmedizinischer Kapazitäten stehen Ärztinnen und Ärzte jedoch vor der schwierigen Aufgabe der Allokation – der Verteilung ebendieser knappen Ressourcen.“ Im Einzelfall und optimalerweise unter Einbezug ärztlicher Ethikteams aus den Einrichtungen soll über die Allokation entschieden werden. Die BÄK schlägt zudem drei Orientierungspunkte vor, die für die Entscheidungsfindung empfohlen werden: die medizinisch-ärztliche Indikation, der Patientenwille, etwa in einer Patientenverfügung festgehalten, und die klinischen Erfolgsaussichten nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand. „Die ÄKSH ist überzeugt, dass Ärztinnen und Ärzte rechtmäßig handeln, wenn sie in einer Situation existenzieller Knappheit unter sorgfältiger Berücksichtigung der Berufsordnung und des aktuellen Stands der medizinischen Erkenntnisse einzelfallbezogene Entscheidungen über die Allokation (intensiv-)medizinischer Ressourcen treffen“, so Herrmann. ÄKSH und BÄK empfehlen damit die gängige Verfahrensweise von Allokationen, an denen sich Ärztinnen und Ärzte bereits im Berufsalltag orientieren. Sie machen deutlich: Pauschale Lösungen darf es auch in Zeiten der Corona-Pandemie nicht geben.

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