Sparpaket: Ärzteparlament fordert gerechte Lastenverteilung

130. Deutscher Ärztetag

Der 130. Deutsche Ärztetag in Hannover hat zahlreiche Beschlüsse zu aktuellen gesundheitspolitischen Gesetzgebungsvorhaben gefasst. Unter anderem hat das Ärzteparlament den Gesetzgeber aufgefordert, das GKV-Beitragssatzstabilisierungs¬gesetz zu überarbeiten.

„Die Ärzteschaft steht zu Einsparungen im Gesundheitswesen, aber nur unter der Bedingung einer gerechten Lastenverteilung“, stellt der Ärztetag klar. Er fordert den Bund auf, die vollständige finanzielle Verantwortung für versicherungsfremde Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu übernehmen. Insbesondere müssten die Beiträge für Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger vollständig aus Steuermitteln finanziert werden. 

Darüber hinaus kritisiert der Ärztetag die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene Streichung der Vergütungselemente des Terminservice- und Versorgungsgesetzes sowie die geplante Begrenzung der Wachstumsdynamik der extrabudgetären Leistungen im ambulanten Bereich. „Ein Rückgang der verfügbaren Facharzttermine, längere Wartezeiten und Leistungskürzungen sind absehbar“, heißt es in einem Beschluss des Ärzteparlaments.

In einem weiteren Beschluss warnen die Abgeordneten des Ärztetages davor, die in die Wege geleiteten Strukturreformen im Krankenhausbereich nicht durch unausgewogene Sparmaßnahmen zu konterkarieren. Statt einer strukturierten Krankenhausreform werde die „kalte Strukturbereinigung“ im Kliniksektor beschleunigt. „Am Ende fehlen dann genau die Strukturen, die für eine flächendeckende Versorgung dringend gebraucht werden“, warnt der Ärztetag. 

„Die Stabilisierung der GKV darf nicht primär über pauschale Vergütungsbegrenzungen, zusätzliche Bürokratie oder administrative Verdichtung erfolgen, sondern muss sich an Versorgungsqualität, Patientensicherheit, medizinischer Notwendigkeit und Versorgungseffizienz orientieren“, stellt der Ärztetag klar.