Stellungnahme der BÄK zur SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Gesundheitspolitik

Berlin - Mit dem Referentenentwurf sollen Ärztinnen und Ärzte, die an der vertragsärztlichen hausärztlichen Versorgung teilnehmen, sowie hausärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte, die außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung tätig sind, die Möglichkeit zur Bevorratung und Abgabe der vom Bund beschafften zugelassenen antiviralen Arzneimitteln zur Behandlung von COVID-19-Erkrankungen an Patientinnen und Patienten erhalten.

Die Bundesärztekammer unterstützt die mit dem Entwurf verbundene Intention einer direkten Bevorratung und Abgabe antiviraler Arzneimittel zur Behandlung von COVID-19-Patienten. Dadurch kann eine dauerhafte Entlastung des Gesundheitswesens erreicht und eine Überlastung des stationären Bereichs vermieden werden.

Die BÄK fordert allerdings, das geplante Recht auf alle Fachärztinnen und Fachärzte zu erweitern, die COVID-19-Patienten behandeln. Viele der Patientinnen und Patienten befinden sich neben der hausärztlichen auch in einer kontinuierlichen, dauerhaften fachärztlichen Behandlung. Da eine Einnahme dieser Arzneimittel so schnell wie möglich nach Auftreten der ersten Symptome erfolgen soll, würde eine Rückverweisung an die hausärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte zu einer vermeidbaren Verzögerung der Behandlung führen.

Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung