Vor der Anhörung zum Apotheken-Reformgesetz

Gesundheitspolitik

Anlässlich der bevorstehenden Anhörung zum Entwurf eines Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages bekräftigt die Bundesärztekammer ihre grundsätzliche Unterstützung für das Ziel, die flächendeckende Arzneimittelversorgung – insbesondere im ländlichen Raum – wirtschaftlich zu sichern und Bürokratie abzubauen.

Entschieden lehnt die Bundesärztekammer jedoch diejenigen Regelungen des Gesetzentwurfs ab, die eine Ausweitung heilkundlicher Tätigkeiten auf Apothekerinnen und Apotheker vorsehen. Dies betrifft insbesondere die geplante Möglichkeit, bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung abzugeben, die Ausweitung der Impfbefugnisse auf sämtliche Totimpfstoffe, die Aufhebung des Arztvorbehalts bei bestimmten Schnelltests sowie die Erweiterung pharmazeutischer Dienstleistungen, betont die Bundesärztekammer in ihrer schriftlichen Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf.

Die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel setzt eine ärztliche Diagnose voraus. Diese erfordert Anamnese, körperliche Untersuchung sowie differenzialdiagnostische Abklärung – Kompetenzen, die integraler Bestandteil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sind. Auch bei vermeintlich unkomplizierten Erkrankungen ist eine fachgerechte ärztliche Beurteilung zwingend notwendig, um Fehlindikationen und Risiken zu vermeiden. Der vorgesehene Ausschluss systemischer Antibiotika ändert nichts an der grundsätzlichen Problematik.

Kritisch bewertet die Bundesärztekammer ebenso die Ausweitung sogenannter pharmazeutischer Dienstleistungen auf Präventionsleistungen, etwa zu Herz-Kreislauf-Risikofaktoren oder Diabetes. „Die Erfahrungen mit den schon bisher eingeführten pharmazeutischen Dienstleistungen sprechen aus Sicht der Bundesärztekammer gegen eine weitere Ausweitung. Pharmazeutische Dienstleistungen, die nicht in ein stimmiges, evidenzbasiertes Gesamtkonzept einer präventionsorientierten, multiprofessionellen Versorgung eingebunden sind, werden keine positiven Effekte erzielen können“, heißt es in der Stellungnahme. Auch die geplante Erweiterung der Impfbefugnisse lehnt die Bundesärztekammer ab. Impfaufklärung, Indikationsstellung, Berücksichtigung von Vorerkrankungen sowie das Management möglicher Komplikationen erfordern eine umfassende medizinische Qualifikation. Kurzzeitige Schulungen können diese nicht ersetzen.