Gehle: Ärztekammer fordert Einhaltung der Genfer Konventionen sowie einheitliche und unbürokratische medizinische Hilfe für ukrainische Geflüchtete

ÄKWL-Vorstand: Völkerrechtswidriges Vorgehen der russischen Regierung ist durch nichts zu rechtfertigen
Westfalen-Lippe

Münster - Der Vorstand der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) fordert die Einhaltung der Genfer Konventionen und kritisiert scharf die Verstöße gegen die Genfer Konventionen im Ukraine-Krieg durch die russischen Streitkräfte. Der Vorstand verurteilt das völkerrechtswidrige Vorgehen der russischen Regierung auf das Schärfste und fordert die umgehende Beendigung des russischen Angriffskrieges.

Angriff und Zerstörung von Einrichtungen der medizinischen Versorgung wie Krankenhäuser und ärztliche Praxen seien ein eklatanter Verstoß gegen die Genfer Konventionen. Kammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle: „Kliniken stehen unter besonderen Schutz. Seit Beginn des russischen Kriegs gegen die Ukraine sind nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) mindestens 62 Gesundheitseinrichtungen angegriffen worden. Dabei sind 15 Menschen ums Leben gekommen und 37 verletzt worden.“ Bei diesen Angaben registrierte die WHO Angriffe auf Kliniken, Praxen, Transporte mit Medikamenten und Material, Lagerhäuser, Personal und Patienten. „Das militärische Vorgehen der russischen Staatsführung ist durch nichts zu rechtfertigen und wird von der westfälisch-lippischen Ärzteschaft auf das Schärfste verurteilt“, so Gehle.

Die Genfer Konventionen beinhalten im Fall von zwischenstaatlichen bewaffneten Konflikten Regeln für den Schutz von Personen, die nicht an den Kampfhandlungen teilnehmen. Die Bestimmungen betreffen verwundete oder kranke Armeeangehörige, Kriegsgefangene und Zivilpersonen in Kriegszeiten. Auch der Einsatz von Streumunition gegen die ukrainische Bevölkerung sowie das öffentliche Vorführen von Kriegsgefangenen sind nach Ansicht des ÄKWL-Vorstandes augenscheinliche Verstöße gegen die Genfer Konventionen.

Der Vorstand der ÄKWL fordert zudem die Einrichtung von gesicherten Fluchtkorridoren, um der Zivilbevölkerung in der Ukraine das Verlassen der Kriegsgebiete zu ermöglichen. Er unterstützt zudem die Forderungen der Bundesärztekammer, der Allianz der ärztlichen Verbände* sowie des Marburger Bund-Bundesvorstandes nach einer schnellen und unbürokratischen medizinischen Hilfe für aus der Ukraine Geflüchtete. Allen Menschen, die vor dem Krieg nach Deutschland geflohen sind, solle ein schneller, unbürokratischer und bundesweit einheitlicher Zugang zur medizinischen Versorgung ermöglicht werden. Mit der Gesundheitskarte für Geflüchtete gebe es bereits einen unkomplizierten Weg, die medizinische Versorgung dieser Menschen zu gewährleisten, so die einhellige Meinung des Kammervorstandes. Leider seien noch nicht alle Bundesländer und Kommunen einer entsprechenden Rahmenvereinbarung beigetreten. Gehle: „In Anbetracht des unermesslichen Leids dieser Menschen müssen wir die Regelungen aber landes- und bundesweit einheitlich anwenden und dabei bürokratische Hürden nun zügig abbauen. Es darf bei der Behandlung von Geflüchteten keinen Flickenteppich in der Versorgung geben. Ärztinnen und Ärzte müssen sich überall auf die medizinische Behandlung konzentrieren können, nicht auf das Ausfüllen von Formularen.“

*Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI), Bundesverband der Ärztegenossenschaften, Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB), Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands, MEDI GENO Deutschland, Virchowbund – Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands, Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa)

www.aekwl.de