Zehn Jahre Präventionsgesetz: Bundesärztekammer sieht erheblichen Verbesserungsbedarf

Statement von Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt
Gesundheitspolitik

Wer die Menschen gesund erhalten will, der muss sich auch um die Verhältnisse kümmern, in denen sie leben. Das Präventionsgesetz von 2015 war das erste Gesetz in der Geschichte der Bundesrepublik, das in der erklärten Absicht geschrieben wurde, gesunde Lebenswelten zu stärken – ein grundsätzlich richtiger Ansatz.

Doch besteht aus meiner Sicht erheblicher Verbesserungsbedarf. Für eine umfassende Gesundheitsförderung, um häufige, behandlungsaufwändige Erkrankungen wie beispielsweise Diabetes, Depressionen oder Sucht, effektiv zu verhindern, wäre eine sehr viel umfassendere Einbeziehung gesellschaftlicher Akteure, insbesondere auch der Ärzteschaft nötig gewesen.

Ärztinnen und Ärzte haben eine Schlüsselfunktion dabei, Menschen gesund zu machen. Und sie haben eine besondere Verantwortung, auf die Erhaltung gesunder Lebensgrundlagen zu achten. In dem Gesetz fehlen konkret die strukturelle Vernetzung der medizinischen Präventionsangebote mit Maßnahmen in den Lebenswelten der Menschen, mit Vor-Ort-Projekten oder sozialen Hilfen.

Vor allem in der Schule, und in den vorschulischen Einrichtungen bestehen erhebliche, bisher nicht genutzte Chancen, die Gesundheitskompetenz bei Kindern und Jugendlichen zu stärken. Nur, wenn wir bei den jungen Menschen anfangen, wird Prävention lebenslang funktionieren.

Das politische Vorhaben, das Gesetz weiterzuentwickeln, sehe ich in der Hoffnung, diese Defizite auszugleichen, mit sehr positiver Erwartung.