Zeitplan für die Umsetzung in den Regionen steht

Nordrhein

Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat am 10. August in Düsseldorf den Fahrplan für die Umsetzung des neuen Krankenhausplans in Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Dort sollen künftig nicht mehr Betten, sondern bestimmte medizinische Leistungsbereiche wie Augenheilkunde oder Leistungsgruppen wie Hüft- oder Knieoperationen geplant werden. Ziel ist es, eine flächendeckende Grundversorgung zu erhalten und zugleich eine Spezialisierung bei komplexen Leistungen zu fördern.

Startpunkt für die Umsetzung des neuen Krankenhausplans ist Laumann zufolge der 1. September. Dann gehen die Informationen für die anstehenden Planungsverfahren an die Krankenhäuser. Vom 17. Oktober an können die Krankenhäuser über eine elektronische Plattform ihre Vorstellungen zu ihrem künftigen Versorgungsauftrag darlegen. Am 17. November beginnen dann die konkreten Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen. Für eine Einigung haben die Partner sechs Monate Zeit. Am Ende entscheidet das Ministerium über den Versorgungsauftrag der einzelnen Kliniken.

Der politischen Unterstützung für das Reformprojekt ist sich Laumann sicher. „Die neue Krankenhausplanung ist ein Schwerpunkt der gesamten Landesregierung“, sagte er. „Wenn das hier funktioniert, könnte das eine Blaupause für ganz Deutschland werden.“ Der Minister lobte zugleich, dass bei der Erstellung der neuen Rahmenvorgaben alle wesentlichen Akteure des Krankenhauswesens in NRW intensiv mitgewirkt hätten.Dass sich auf Einladung des Ministeriums Krankenhäuser, Krankenkassen und die beiden Ärztekammern in NRW aktiv und kompromissbereit in die Gestaltung des neuen Krankenhausplans einbringen konnten, stehe ganz im Gegensatz zu den Bestrebungen auf Bundesebene, erklärte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke. Dort überlasse man das Konzept für eine grundlegende Reform der Krankenhauslandschaft einer Expertenkommission. Wichtig sei allerdings, dass der angestrebte Paradigmenwechsel durch entsprechende Investitionen des Landes ermöglicht werde.

Henke zeigte sich zufrieden darüber, dass es der Ärzteschaft gelungen sei, die beteiligten Akteure davon zu überzeugen, dass sich die neue Krankenhausplanung auch in Zukunft an der ärztlichen Weiterbildungsordnung ausrichtet. „Das heißt, dass sich die Leistungsbereiche, für die sich die Krankenhäuser bewerben können, an den ärztlichen Fachgebieten orientieren“, so Henke.

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