ZEKO gibt Orientierung für verantwortungsvollen Umgang mit finanziellen Anreizen in der Medizin
Finanzielle Anreize können das ärztliche Handeln in unterschiedlicher Weise beeinflussen. Richtig ausgestaltet, fördern sie eine bedarfsgerechte und effiziente Versorgung und tragen zur Arbeitszufriedenheit von Ärztinnen und Ärzten bei. Falsche Anreize hingegen begünstigen Über-, Unter- oder Fehlversorgung, untergraben das Vertrauen der Patientinnen und Patienten und führen zu moralischen Belastungen. Dies ist der Ausgangspunkt der aktuellen Stellungnahme „Finanzielle Anreize in der Patientenversorgung: eine ethische Orientierung für ärztliches Handeln“ der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer (ZEKO), die sich auf zentrale medizinethische Standards stützt.
„Die ZEKO legt ihre Stellungnahme in einer Zeit vor, in der grundlegende strukturelle Reformen in allen Versorgungsbereichen dringend notwendig sind, um unser solidarisch finanziertes Gesundheitssystems zukunftsfähig zu gestalten. Auch die Akteure im Gesundheitswesen sind gefordert. Gemeinsames Ziel muss es sein, die vorhandenen Ressourcen effizient und bedarfsgerecht im Sinne einer evidenzbasierten Versorgung einzusetzen. Die Stellungnahme der ZEKO bietet hier eine wertvolle Orientierung und setzt den Rahmen für eine ethische Reflexion“, betont Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, anlässlich der Veröffentlichung der Stellungnahme.
Die ZEKO fordert darin zunächst Rahmenbedingungen, die ärztliches Handeln nicht durch finanzielle Anreize verzerren und notwendige Leistungen angemessen vergüten. Vor allem aber legt sie den Fokus auf den Handlungsspielraum der Ärztinnen und Ärzte und darauf, wie dieser im Sinne des internationalen Medizinethik-Kodex des Weltärztebundes aus dem Jahr 2022 ausgeschöpft werden kann. Der Kodex verlangt einen treuhänderischen Umgang mit Ressourcen, das Vermeiden und Transparenz von und das klare Bekenntnis, Missstände zu melden, wenn die Versorgung gefährdet ist.
„Die ZEKO zeigt in ihrer Stellungnahme, welchen Spielraum Ärztinnen und Ärzte trotz der wirkmächtigen strukturellen Rahmenbedingungen verantwortungsvoll gestalten können“, erklärt die Vorsitzende der Zentralen Ethikkommission, Prof. Dr. Dr. Eva Winkler. „Wir beschreiben Organisations-, Vertrags- und Vergütungskonstellationen, die das ärztliche Urteil verzerren können. Unsere Stellungnahme bietet Orientierung bei konfligierenden Interessen und empfiehlt Melde-, Beratungs- bzw. Ombudsstellen.“ Ärztinnen und Ärzte sollen für ihre Entscheidungen in ärztlicher Verantwortung sensibilisiert werden und Ansatzpunkte für einen ethisch reflektierten Umgang mit finanziellen Anreizen im Gesundheitswesen erhalten.