Bye Muster 1: Die eAU kommt

Politik & Beruf

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) startet zum Quartalswechsel am 1. Oktober 2021 – eigentlich. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich vor Kurzem auf eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2021 verständigt. Die Übergangsregelung gilt für Arztpraxen, die bis zum Beginn des vierten Quartals 2021 technisch nicht in der Lage sind, eine eAU zu erstellen. Während der Übergangszeit kann das bisherige papierbasierte Verfahren („gelber Schein“, Muster 1) weiter genutzt werden.

Zum Hintergrund: Damit Praxen eine eAU an die Krankenkassen übermitteln können, ist der Anschluss an einen KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) unabdingbar. Zudem ist ein Modul für das Praxisverwaltungs- bzw. Krankenhaus-Informationssystem erforderlich, über das die eAU ausgefüllt, signiert, versendet und ausgedruckt werden kann. Von den mehr als 100 PVS-Anbietern wird es aber voraussichtlich ein Teil nicht zum Stichtag schaffen, die notwendigen Module in die Systeme zu integrieren. Die KBV zertifiziert diese Module der Praxisverwaltungssysteme und stellt eine Liste der bereits zertifizierten Systeme zur Verfügung.

Spätestens ab dem 1. Januar 2022 sind jedoch alle Arztpraxen und Krankenhäuser – letztere im Rahmen des Entlassmanagements – verpflichtet, jede ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch über das sichere Übermittlungsverfahren KIM der Telematikinfrastruktur (TI) an die jeweilige Krankenkasse der Versicherten zu übermitteln. Die Versicherten senden hingegen weiterhin einen Ausdruck der eAU an ihren Arbeitgeber. Dafür ist ihnen verpflichtend ein Papierausdruck auszuhändigen.

Neue Prozesse im Praxisalltag integrieren

Zusätzlich zum entsprechenden PVS-Modul benötigen Praxen einen Konnektor mindestens der Produkttypversion 3 (eHealth-Konnektor) sowie einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der Generation 2, um eine eAU rechtssicher und qualifiziert elektronisch signieren zu können. Die Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) über den eHBA ist verpflichtend. Liegt ein eHBA aus technischen oder anderweitigen, von Ärztinnen und Ärzten unverschuldeten Gründen nicht vor, kann auch mit der SMC-B (Praxisausweis) signiert werden.

Der eHealth-Konnektor unterstützt die sogenannte Stapelsignatur. Mit dieser lassen sich mehrere Dokumente in einem Vorgang signieren, ohne für jedes einzelne Dokument erneut eine PIN eingeben zu müssen. Sämtliche an einem Tag ausgestellten eAU können also gesammelt, als Stapel signiert und anschließend versendet werden. Empfehlenswert ist jedoch ein Konnektor-Update auf die Produkttypversion 4+, sobald diese verfügbar ist. Zwei von drei Konnektorherstellern besitzen bereits eine Zulassung für ihr entsprechendes Software-Update.

Mit dem Upgrade unterstützt der Konnektor auch die Komfortsignatur. Mit dieser können für einen Zeitraum von 24 Stunden bis zu 250 Signaturen ohne weitere PIN-Eingabe durch eine einfache Bestätigung (bspw. Mausklick im Primärsystem) ausgelöst werden. Damit können eAU unmittelbar nach ihrer Ausstellung signiert und versendet werden. Dies vereinfacht die Prozesse – vor allem, wenn bei dem Versand der eAU technische Störungen auftreten. Im Vergleich zur Stapelsignatur lassen sich bei der Komfortsignatur eventuelle Störungen unmittelbar erkennen. Dann greift ein Ersatzverfahren, bei dem Ärztinnen und Ärzte den Versicherten – wie bisher – einen Ausdruck der Krankschreibung für die Krankenkasse mitgeben.

Nutzen Praxen die Stapelsignatur und stellen eine technische Störung fest, die auch bis zum folgenden Werktag anhält, müssen sie die Papierbescheinigung selbst an die Krankenkasse übermitteln.

Derzeit gibt es keine mobile Zugangsmöglichkeit für Ärztinnen und Ärzte in die TI. Die PVS-Module ermöglichen deshalb, leere eAU-Ausdrucke vor einem Hausbesuch zu erzeugen. Ärztinnen und Ärzte unterschreiben diese handschriftlich und versenden die eAU im Nachgang – elektronisch signiert – über ihr Praxisverwaltungssystem. Gemäß den geltenden Regelungen ist dies bis zum nachfolgenden Werktag möglich. Alternativ kann die eAU auch gänzlich nachgelagert in der Praxis erstellt werden. Anschließend ist dann allerdings ein postalischer Versand beider unterschriebener Ausdrucke an die Patienten notwendig.

Das Verfahren wird zum 1. Juli 2022 weiterentwickelt. Ab diesem Zeitpunkt übermittelt die Arztpraxis zwei Ausführungen der eAU an die Krankenkasse – eine für die Krankenkasse und einen für den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber ruft diese bei den Krankenkassen seiner Mitarbeiter ab, sobald sich diese krankgemeldet haben. Eine Weiterleitung durch die Versicherten an Arbeitgeber und Krankenkasse erfolgt dann nicht mehr. Auf Wunsch erhalten Versicherte einen Ausdruck der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

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