Reform der Approbationsordnung, ja – Zeitpunkt offen

Wer in Deutschland als Ärztin oder Arzt tätig sein will, benötigt eine Approbation. Geregelt sind die Voraussetzungen dafür – inklusive der Vorgaben für das Medizinstudium – in der aktuell gültigen Approbationsordnung aus dem Jahr 2002. Für die dringend erforderliche Reform der ärztlichen Ausbildung hatte die Bundesregierung im November 2020 einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt; die Finalisierung der Kabinettsvorlage aber verzögert sich. Der Bundesrat diskutiert die finanziellen Folgen der Reform. Bundesärztekammer und 124. Deutsche Ärztetag halten eine zügige Umsetzung der Reform noch in dieser Legislaturperiode für dringend geboten, um das Medizinstudium zu modernisieren und praxistauglich zu gestalten.

Der 124. Deutsche Ärztetag hat die Bundesregierung und den Bundesrat Anfang Mai 2021 aufgefordert, die Novellierung der Ärztlichen Approbationsordnung schnellstmöglich zu beschließen. An dem seit November 2020 vorliegenden Referentenentwurf zur Neureglung der Ärztlichen Approbationsordnung bestehe zwar Nachbesserungsbedarf. Die Novelle sei dennoch ein „wegweisender Entwicklungsschritt“ für die ärztliche Ausbildung, so der Ärztetag. Bund und Länder müssten nun zügig ein Finanzierungskonzept für die Reform vorlegen. Sparmaßnahmen dürften nicht zu Lasten der medizinischen Ausbildung beziehungsweise des ärztlichen Nachwuchses gehen.

Wenige Tage später befasste sich der Bundesrat mit der geplanten Novelle der ärztlichen Ausbildung. In einer Entschließung fordern die Länder ein Mitspracherecht bei der Reform. Dabei geht es insbesondere um den zusätzlichen Personal- und Betreuungsaufwand, der berücksichtigt werden müsse. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, den Erfüllungsaufwand für „eine angemessene Finanzierung der Lehrpraxen abzubilden“, heißt es in der Entschließung. Für ein gutes Gelingen der Reform sei zudem unerlässlich, den Normenkontrollrat angemessen zu beteiligen. Basierend auf der Kostenschätzung erwarten die Länder schließlich von der Bundesregierung „unverzüglich konkrete und zielorientierte Gespräche“ über eine „faire Kostenteilung“.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Feste Fristvorgaben gibt es jedoch nicht, bis wann sie sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst haben muss.

Theorie und Praxis bei Arztausbildung verzahnen

Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßt das Vorhaben des Gesetzgebers grundsätzlich, die Approbationsordnung an verschiedenen Stellen grundlegend zu ändern und neue Aspekte in diese aufzunehmen. In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung der Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte (ÄApprO) hebt sie positiv hervor, dass viele der diskutierten Themen des Arbeitsentwurfs im vorgelegten Papier konstruktiv umgesetzt und abgeändert worden seien.

So befürwortet die BÄK ausdrücklich die Beschreibung des Ausbildungsziels. Dieses werde deutlich stärker ausdifferenziert. Auch sei geplant, viele für das ärztliche Handeln relevante Gesichtspunkte in das Medizinstudium zu integrieren, wie etwa palliativmedizinische Versorgung, Nachsorge, Gewährleistung der Patientensicherheit und Fragen des Kinderschutzes. Das gelte auch für die Allgemeinmedizin, die umfassend berücksichtigt und gestärkt werden soll – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie.

Zudem seien die Möglichkeit digitaler Lehrformate und das longitudinale Aufgreifen des Themas Datennutzung und digitale Anwendung als Ausbildungsinhalt positiv zu betonen – vor allem durch die verbindliche Verankerung des Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalogs Medizin (NKLM) als Kerncurriculum des Medizinstudiums.

Ebenso unterstützt die BÄK die Verknüpfung von grundlagenwissenschaftlichen und klinischen Inhalten während der gesamten Ausbildung im Rahmen eines Z-Curriculums. Damit werde die Maßnahme 14 des „Masterplans Medizinstudium 2020“ umgesetzt. Eine Verzahnung von theoretischen und klinischen Studieninhalten während der gesamten Ausbildung sei auch deshalb positiv zu bewerten, da damit Teilstudienplätze künftig der Vergangenheit angehören. Positiv angemerkt wird in der Stellungnahme auch, dass die Wissenschaftlichkeit im Studium unter anderem durch die Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit gestärkt werden soll.

BÄK warnt vor Überfrachtung des Medizinstudiums

Mit Sorge nimmt die Bundesärztekammer allerdings die Ausbildungsverdichtung im Studium zur Kenntnis. So würden die Mindeststunden des patientennahen Unterrichts umfänglich erhöht und neue Veranstaltungen, wie der Unterricht an Simulationspatienten, verpflichtend eingeführt. Die angedachten Neuerungen im Prüfungsprocedere – vor allem die Parcoursprüfungen – seien organisatorisch, personell und finanziell enorm aufwendig. „Es scheint fraglich, ob hier Aufwand und Nutzen im Verhältnis stehen“, heißt es in der BÄK-Stellungnahme. Insgesamt sollte die Ausbildung inhaltlich nicht überfrachtet werden. Mitunter müssten Inhalte herausgenommen oder gekürzt werden.

Kritisch sieht die BÄK auch die detaillierten inhaltlichen Vorgaben im Referentenentwurf. Diese seien vor allem mit Blick auf die dynamische Entwicklung des medizinischen Wissenstandes zu weitreichend formuliert. Diesbezüglich weist die BÄK auf den Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM) hin, der fortlaufend weiterentwickelt werde und als verbindlich verankertes Kerncurriculum flexibler auf neu erworbene Erkenntnisse der Medizin reagieren könne.

Darüber hinaus merkt die BÄK an, dass einige wichtige Aspekte im Referentenentwurf nicht berücksichtigt sind, wie zum Beispiel die seit vielen Jahren von der verfassten Ärzteschaft geforderte Aufwandsentschädigung für die Arbeit, die Studierende im Praktischen Jahr (PJ) leisten. Diesbezüglich gebe es dringenden Änderungs- bzw. Ergänzungsbedarf, bekräftigt die BÄK.

Die im Referentenentwurf deutlich veränderte Innovationsklausel birgt aus Sicht der Bundesärztekammer Chancen für zukunftsgewandte Konzepte, vor allem für die vertiefte Verzahnung der Studiengänge Human- und Zahnmedizin. Bei der geforderten Verknüpfung von wesentlichen Teilen der jeweiligen Curricula von deutschen und internationalen Universitäten bzw. weiteren Studiengängen sollten Mindeststandards der gemeinsamen Ausbildung verankert werden.

Umsetzung offen

Ob die neue Approbationsordnung noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht wird, ist offen. Das Bundesgesundheitsministerium wies darauf hin, dass der Verordnungsentwurf anhand der eingegangenen Stellungnahmen weiterentwickelt werde. „Insbesondere aufgrund der Bearbeitung von Vorhaben im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie haben sich die Auswertung der Stellungnahmen und das weitere Verfahren jedoch verzögert“, so das BMG.

Dem Vernehmen nach peilt die Bundesregierung eine Verabschiedung im September an. Zumindest ein Teil der Reform – die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in der ärztlichen Ausbildung – soll nun aber vorgezogen werden. Eine entsprechende Passage findet sich in dem Mitte Juni vorgelegten Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. So sollen u.a. das öffentliche Gesundheitswesen und bevölkerungsmedizinische Inhalte in das Ausbildungsziel und die Prüfungsinhalte der Approbationsordnung für Ärzte aufgenommen werden. Es soll klargestellt werden, dass die Famulatur und das Praktische Jahr auch in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens abgeleistet werden können. Das öffentliche Gesundheitswesen soll zudem ein eigenes Fach in der Approbationsordnung werden.