Abrechnung der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion

Wird zusätzlich zu der oben beschriebenen In-vitro-Fertilisation (IVF) eine intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) durchgeführt, so sind hierzu weitere, spezielle Maßnahmen an Eizellen und Spermien erforderlich. Im Zusammenhang mit den dabei anfallenden Einzelleistungen hat der Ausschuss "Gebührenordnung" folgende Abrechnungsempfehlungen beschlossen:

Mikroskopisch durchgeführte Isolierung und Aufnahme eines einzelnen Spermiums sowie Punktion einer Metaphase II-Oozyte unter Mikrokulturbedingungen, einschließlich Vorbehandlung des Follikelpunktats und Entfernung des Eizellkumulus, analog Nr. 4873.

Die Analogposition ist je punktierte Oozyte berechnungsfähig.

Insemination der Oozyte durch Injektion des Spermatozoons durch das Oolemm nach Nr. 1114.

Die Leistung ist je behandelte Eizelle berechnungsfähig.

Dichtegradientenisolierung der Spermien nach Nr. 4003.

Nr. 4003 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.


Deutsches Ärzteblatt 101, Heft 8 (20.02.2004), Seite A-526 - A-527