Reproduktionsmedizinische Leistungen nach GOÄ
Der Ausschuss "Gebührenordnung" der Bundesärztekammer gibt folgende, mit dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V., dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung sowie dem Bundesministerium des Innern abgestimmte Empfehlungen zur Abrechnung reproduktionsmedizinischer Leistungen nach GOÄ bekannt: