BÄK im Dialog: "Suizidprävention vor Suizidhilfe"

Berlin, 13.10.2022

Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2021 das Recht auf selbstbestimmtes Sterben anerkannt. Im Deutschen Bundestag haben die parlamentarischen Beratungen zur Verwirklichung dieses Rechts begonnen. Die dazu vorliegenden Gesetzentwürfe sollen in unserer Dialogveranstaltung zunächst vergleichend dargestellt werden und Grundlage der Diskussion sein.

Die öffentliche wie auch die parlamentarische Debatte sind aus Sicht der Bundesärztekammer bisher zu stark auf die Frage der Verwirklichung des Suizidwunsches ausgerichtet. Es wird allein auf schwer Erkrankte und die vielfältigen Möglichkeiten der Palliativmedizin abgehoben.

Wir müssen als Gesellschaft aber auch Wege diskutieren, wie wir Menschen, die beispielsweise unter Depressionen oder Vereinsamung leiden, auffangen.

Welche Perspektiven können in diesen krisenhaften Lebenssituationen aufgezeigt werden? Welche bundesweiten oder regionalen Initiativen bieten verlässliche Hilfsangebote an und dies möglichst rund um die Uhr? Wie können diese Initiativen unterstützt werden? Wie gelingt eine bessere Vernetzung der Akteure?

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