Berechnung Nr. 3067 GOÄ im Rahmen einer Herzoperation

Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer

Nr. 3067 GOÄ (Myokardbiopsie unter Freilegung des Herzens, als selbständige Leistung) ist nicht berechenbar für "ausgedehnte retrosternale Lösung von Verwachsungen". Eine Myokardbiopsie kann aber auch im Rahmen von Herzoperationen eigenständig indiziert sein, z.B. zur Abklärung evtl. vorliegender immunologischer Erkrankungen/Kardiomyopathien (z.B. bei Amyloidose).


Beschluss des "Zentralen Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen" bei der Bundesärztekammer
Stand: 30.09.1999
veröffentlicht in: Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 40 (08.10.1999), S. A2539 - A2542