Angebot zur GOÄ sorgfältig prüfen und gemeinsam entscheiden
Zur aktuellen Diskussion über den Entwurf für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt:
„Es ist wichtig und wünschenswert, dass sich die ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften gründlich mit dem vor knapp zwei Wochen vorgestellten Angebot der PKV für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) befassen. Wir haben die beteiligten 165 Verbände ausdrücklich darum gebeten, sich bei Fragen bzw. möglichem Korrekturbedarf direkt an die Bundesärztekammer zu wenden, um mögliche ungewollte Inkongruenzen oder Verwerfungen hinsichtlich der Bewertungen zu vermeiden. Diese enge Einbindung der maßgeblichen ärztlichen Organisationen ist für Qualität und Akzeptanz der neuen GOÄ unerlässlich; sie steht für mich charakteristisch für den gesamten Novellierungsprozess der vergangenen Jahre.
Wir haben in den vergangenen Jahren unter detailliertem Einbezug der Verbände als ärztliche Gemeinschaftsaufgabe arzteigene Bewertungen erarbeitet, die als Ausgangspunkt und Grundlage für die Preisverhandlungen mit der PKV dienten. Dass es nicht möglich ist, alle 165 Verbände auch an diesen zeitintensiven Gesprächen zur Finalisierung eines Angebotes zu beteiligen, versteht sich nach unserem Dafürhalten von selbst. Das wäre weder mit einem realistischen Zeitplan noch mit dem Charakter solcher Gespräche vereinbar gewesen.
Wir haben die ärztlichen Positionen in diesen Verhandlungen mit aller Entschiedenheit und Härte vertreten. Auch die PKV hat ihre Positionen entschieden vertreten und die arzteigenen Bewertungen an vielen Stellen nicht nachvollzogen. Insofern kann es niemanden überraschen, dass am Ende ein für beide Seiten nicht einfacher Kompromiss stehen musste.
Den finanziellen Gesamtrahmen dieses Kompromisses haben wir in den Verbändegesprächen am 28. August und am 11. September erläutert. Bei diesen Terminen hat keine Abstimmung stattgefunden. Das eingeholte Stimmungsbild bezog sich nur auf eine erste, unverbindliche Rückmeldung zum Gesamtrahmen der Einigung.
In aller Klarheit haben wir im Verbändegespräch und in unserer anschließenden Mitteilung deutlich gemacht, dass die Verbände nach der Durchsicht der neuen GOÄ selbstverständlich frei sind, auch zu einer Ablehnung zu kommen.
Als Präsident der Bundesärztekammer habe ich über all die Jahre dafür eingestanden, die neue GOÄ in Abstimmung mit den ärztlichen Verbänden und Fachgesellschaften zu erreichen. Deswegen habe ich nicht nur im Verbändegespräch, sondern auch gegenüber der PKV stets klar gemacht, dass wir den jetzt vorliegenden Entwurf als ein Angebot sehen, über das die Ärzteschaft befinden muss. Die PKV weiß, dass wir uns zu diesem Angebot erst verhalten werden, wenn es von den Verbänden geprüft und bewertet worden ist.
Wir haben die Verbände darum gebeten, auf uns zuzukommen, wenn sie grundlegende Probleme bei den Preisen sehen, damit wir diese Hinweise gemeinsam prüfen können. Von mehreren Verbänden war im Vorfeld des Termins ein Zeitraum von 14 Tagen für eine Durchsicht vorgeschlagen worden. Einige Verbände sind nun zu dem Ergebnis gekommen, dass sie mehr Zeit benötigen.
Diese Zeit werden wir uns gemeinsam nehmen. Da inzwischen in einigen öffentlichen Verlautbarungen Verunsicherungen und auch Missverständnisse erkennbar waren, werde ich die Verbände noch einmal zu einem klärenden Austausch einladen. Wir stehen gemeinsam vor einer wichtigen Weichenstellung und sollten gemeinsam erörtern, welchen Weg wir gehen wollen.“