Baden-Württemberg: Ärztekammer: Beschäftigung mit Organspende auch in Coronazeiten wichtig

Tag der Organspende am 5. Juni
Baden-Württemberg

Stuttgart - Organspende ist und bleibt wichtig – daran ändert auch die Corona-Pandemie nichts. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg ruft daher zum Tag der Organspende am 5. Juni auf, sich intensiv mit diesem Thema auseinanderzusetzen. „Nach wie vor bestimmt Corona den öffentlichen Diskurs. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass auch die Organspende hochrelevant ist und jeden etwas angeht“, sagt Dr. Wolfgang Miller, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Das Thema sei komplex, berge Unsicherheiten und berühre sensible Lebensbereiche. Dennoch gelte: Die Bereitschaft zur Organspende könne nicht nur Leben retten. Jeder Einzelne könne auch jederzeit selbst in die Situation geraten, auf ein Spenderorgan angewiesen zu sein. „Der Tag der Organspende erinnert uns daran, dass wir uns auch Zeit für die Klärung wichtiger Lebensfragen nehmen sollten, die abseits des aktuellen Pandemiegeschehens stehen“, so Dr. Miller.  

Nach aktuellen Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) wurden in Baden-Württemberg im Zeitraum Januar bis April 2021 insgesamt 110 Organe postmortal gespendet.  In diesem Zeitraum gab es 131 organspendebezogene Kontakte; gemeint sind damit die Unterstützungstätigkeiten der DSO – von der ersten telefonischen Beratung bis hin zur Koordinierung der tatsächlichen Organspende. Im Gesamtverlauf des Vorjahres 2020 registrierte die DSO in Baden-Württemberg 341 postmortal gespendete Organe und 422 organspendebezogene Kontakte.

Kammerpräsident Dr. Miller zieht aus Ärztesicht Bilanz: Natürlich komme es im Jahresverlauf zu Schwankungen hinsichtlich der Spendenbereitschaft und der durchgeführten Transplantationen. Dennoch hätten es die Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern zusammen mit der DSO geschafft, dem wichtigen Thema Organspende einen unverändert großen Stellenwert im Klinikgeschehen einzuräumen. Besonders hervorzuheben sei die Arbeit der Transplantationsbeauftragten, die nach wie vor – auch in der Pandemie – großes Engagement zeigten. Aufgabe dieser Ärztinnen und Ärzte ist es, die Organspende vor Ort im Krankenhaus zu organisieren: Sie betreuen und begleiten die Angehörigen in angemessener Weise, identifizieren und melden potenzielle Organspender und beraten das Krankenhauspersonal. „Wir danken für diesen Einsatz und freuen uns, dass das Thema auch in schwierigen Zeiten unverändert großen ärztlichen Rückhalt hat“, so Dr. Miller.

Die große Mehrheit der Bürger stehe einer Organspende positiv gegenüber und immer mehr besäßen einen Organspendeausweis. „Personen, die sich für eine Spende entschieden haben, möchten mehrheitlich anderen helfen und ihrem Tod einen Sinn geben. Aber leider ist die Zahl der Patienten, die dringend auf ein Spenderorgan warten, noch immer viel höher als die der tatsächlichen Spender“, so Dr. Miller.

Die Landesärztekammer bemüht sich seit jeher darum, die Organspende zu fördern. So hat sie unter anderem die Stärkung der Transplantationsbeauftragten als zentralen Punkt zur Verbesserung der Situation benannt und das Thema in die ärztliche Weiterbildung integriert. Zudem befürwortet sie, Aufklärung über Organspende in den Lehrplänen allgemeinbildender Schulen zu verankern. Darüber hinaus arbeiten die Landesärztekammer und die DSO eng zusammen: Erst im März hatte die DSO mit Unterstützung und Zertifizierung der Kammer ein Online-Curriculum für am Beginn ihrer Tätigkeit stehende Transplantationsbeauftragte organisiert.

Die Landesärztekammer möchte am Tag der Organspende auch auf das Thema Lebendspende aufmerksam machen. Bei dieser Form der Organübertragung stellen gesunde Menschen als Spender im Rahmen gesetzlicher Vorgaben eigene Organe für eine Transplantation zur Verfügung – transplantiert werden vor allem Nieren und Teile der Leber. Die Transplantation muss für den Spender gesundheitlich vertretbar sein, auch müssen Spender und Empfänger verwandt sein oder in einem engen persönlichen Näheverhältnis stehen. Die Landesärztekammer hat bei ihren vier Bezirksärztekammern sogenannte Lebendspendekommissionen eingerichtet. Sie werden auf Antrag der Transplantationszentren aktiv; ihre Aufgabe ist unter anderem, nach Abschluss aller medizinischen und psychologischen Untersuchungen die Freiwilligkeit der Lebendorganspende und das besondere Näheverhältnis zwischen Spender und Organempfänger zu prüfen.

Im Jahr 2020 gingen 87 Anträge zur Lebensorganspende ein. Im weiteren Verlauf wurden sieben Anträge zurückgezogen und die übrigen 80 Anträge von den Kommissionen genehmigt. Am häufigsten ging es um Nierentransplantationen. Dr. Miller: „Den Mitgliedern der Kommissionen, die die Voraussetzung für die Lebendspende prüfen und über die nötige Sorgfalt wachen, gebührt ebenfalls großer Dank. Es bleibt zu hoffen, dass auch die Lebendspende weiter ins öffentliche Bewusstsein dringt und für intensive Beschäftigung mit dem Thema sorgt.“

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