BÄK kritisiert Pläne für TI-Pauschale in ihrer jetzigen Form

Digitalisierung

Berlin - Die Bundesärztekammer (BÄK) hält die von der Koalition geplante Telematikinfrastruktur-Pauschale in ihrer jetzigen Konzeption für ungeeignet. Mit der Neuregelung soll die bisherigen Finanzierungssystematik ersetzt werden, nach der die für Arztpraxen entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur (TI) refinanziert werden. Die Pläne sehen vor, dass die Pauschale anhand der zum 01.11.2022 erhobenen Kosten berechnet wird und dauerhaft in dieser Höhe auch die in Zukunft entstehenden Kosten und Komponenten abdecken soll.

„Die zukünftig notwendigen Komponenten und Dienste sind nicht abschließend bekannt, deren Preise dementsprechend unbestimmt“, betont Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt in einem Schreiben an den Bundesgesundheitsminister sowie an die Abgeordneten des Gesundheitsausschusses. „Eine solche Finanzierungslogik hat befreiende Wirkung für die Krankenkassen und wälzt das komplette wirtschaftliche Risiko auf die Praxen ab. Das Ziel der Umstellung einer TI-Pauschale, auch bei Leistungserbringern Planungssicherheit zu schaffen, kann so nicht erreicht werden“, so der BÄK-Präsident.

Mit der Einführung einer monatlichen Pauschale könne nicht gewährleistet werden, dass Anbieter von Komponenten und Diensten diese Zahlungsmodalität übernehmen. „In diesem Fall würden die betroffenen Praxen in Vorleistung in mindestens fünfstelliger Höhe treten müssen. Das ist nicht zu verantworten“, warnt Reinhardt. Diese negativen Effekte müssten im laufenden Gesetzgebungsverfahren korrigiert werden. Eine Dynamisierung der monatlichen Pauschalen und damit deren sachgerechte Anpassung sollte durch Verhandlungen von Kostenträgern und IT-Anbietern erfolgen.

Außerdem hebt der BÄK-Präsident in dem Schreiben auf Neuregelungen des Authentifizierungsverfahrens ab, das Versicherte durchlaufen müssen, um Zugriff auf ihre Daten in den digitalen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte zu erhalten. Vorgesehen ist, dass Versicherten nach der erstmaligen Identifizierung auf hohem Sicherheitsniveau auch die Option eingeräumt wird, zur Authentifizierung ein Sicherheitsniveau zu wählen, das einen angemessenen niedrigeren Sicherheitsstandard bietet.

Die BÄK hält dieses Vorhaben für grundsätzlich richtig, da komplexe technische Verfahren der Authentifizierung häufig eine unzureichende Usability bieten und von Teilen vulnerabler Patientengruppen nicht zu bedienen sind. Dabei appelliert die BÄK an die Verantwortlichen, Authentifizierungsverfahren zu entwickeln, die ein hohes Sicherheitsniveau bei möglichst großer Usability gewährleisten.