Telematikinfrastruktur und ihre Anwendungen

Mit Hilfe der Telematikinfrastruktur, einer Plattform für Gesundheitsanwendungen in Deutschland, sollen digitale Anwendungen die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten verbessern.

Medizinische Informationen, die für die Versorgung benötigt werden, sollen schneller und lückenloser zur Verfügung stehen.

Aktuell werden die Anwendungen elektronische Patientenakte, elektronisches Rezept, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, elektronischer Medikationsplan, Notfalldaten, Kommunikation im Medizinwesen sowie TI-Messenger entwickelt, erprobt und am Ende flächendeckend eingeführt.

Die Bundesärztekammer setzt sich dafür ein, dass die Telematikinfrastruktur einer Reihe von Kernprinzipien folgt, die sie von anderen technischen Netzwerken unterscheidet und dadurch der besonderen Sensibilität beim Umgang mit medizinischen Daten Rechnung trägt.

Ein Kernprinzip liegt dabei auf dem Datenschutz. So soll der Patient weiter die Hoheit über seine Daten besitzen und sein informationelles Selbstbestimmungsrecht ausüben.

Grundsätzlich werden alle medizinischen Daten durch individuelle Schlüssel verschlüsselt und somit geschützt. Die Telematikinfrastruktur ist ein eigenständiges besonders geschütztes Netzwerk. Es werden ausnahmslos sichere, zertifizierte technische Komponenten (Kartenlesegeräte, elektronische Gesundheitskarte, Heilberufsausweis) verwendet.

Ein weiteres Prinzip stellt die Freiwilligkeit dar, die beinhaltet, dass alle medizinischen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur für den Patienten freiwillig sind und somit dessen widerrufbaren Einverständnisses bedürfen.

Grundsätzlich steht und fällt die Nutzung der Telematikinfrastruktur mit der Akzeptanz bei den Beteiligten. Akzeptanz kann bei Patienten und Ärzten nur durch für sie erkennbaren Nutzen entstehen. Dies umfasst insbesondere den Aspekt der Praktikabilität.

Architektur TI 2.0

Der Gesetzgeber hat die gematik beauftragt, eine zeitgemäße technische Infrastruktur aufzubauen, zu betreiben und weiterzuentwickeln.

Die Telematikinfrastruktur wurde bereits Anfang 2000 geplant und muss dementsprechend angepasst und weiterentwickelt werden, da sich insbesondere essentielle Parameter verändert haben. So ist die Medizin inzwischen noch stärker datenbasiert und abhängig von verfügbaren strukturierten Daten geworden.

Die Architektur der Telematikinfrastruktur muss deshalb technologieunabhängiger werden, um Datensilos aufgelöst und eine mobile Patientenversorgung zu ermöglichen.

In einem Whitepaper Telematikinfrastruktur 2.0 für ein föderalistisch vernetztes Gesundheitssystem hat die gematik zusammengetragen, welche konkreten und iterativen Umsetzungspunkte einer stabilen und zukunftsfähigen Plattform vorhanden sein müssen.

Kern ist dabei das Sechs-Säulen-Prinzip der Telematikinfrastruktur. Dies bildet die Grundlage für ein nutzerfreundlicheres, flexibleres und dynamischeres digitales Gesundheitswesen.

Als Gesellschafter der gematik setzt sich die Bundesärztekammer auch hier dafür ein, dass bei einer stufenweise Umsetzung Versorgungsprozesse beachtet werden und vulnerable Gruppen, der Patientennutzen sowie die Wirtschaftlichkeit auch zukünftig berücksichtigt werden.

Gesetzliche Grundlagen der Telematikinfrastruktur

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