Versichertenstammdaten-Management

Erste Verwaltungsanwendung

Mit dem Versichertenstammdaten-Management (VSDM) erfolgt per Online-Abgleich eine Prüfung der Aktualität von Stammdaten (z. B. Name, Adresse) des Versicherten auf der elektronischen Gesundheitskarte und dessen aktuelles Mitgliedschaftsverhältnis bei einer Krankenkasse.

Hat der Versicherte bei seiner Krankenkasse Änderungen mitgeteilt (z. B. Adressänderungen bei Umzug), können so diese neuen Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte aktualisiert und von dort in das Praxisverwaltungssystem übernommen werden.

VSDM ist verpflichtend bei jedem ersten Einlesen der elektronischen Karte im Quartal durchzuführen.

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