TI-Messenger

Instant-Messaging trotz Schweigepflicht

Der TI-Messenger ist – wie KIM – ein sicheres Übermittlungsverfahren gem. § 311 Abs. 6 SGB V. Dabei handelt es sich um einen Sofortnachrichtendienst der den sicherheitstechnischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen des Gesundheitswesens genügt.

Die gesetzlichen Regelungen sehen eine stufenweise Einführung vor. Zunächst soll der TI-Messenger den Nachrichtenaustausch zwischen Leistungserbringern ermöglichen, in weiteren Ausbaustufen sollen dann Versicherte und Krankenkassen eingebunden werden.

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