Kommunikation im Medizinwesen

Sicherer digitaler Übertragungsweg für medizinische Daten

Der Dienst "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) basiert auf einem sicheren E-Mail-Verfahren und sorgt für den abgesicherten Austausch von sensiblen Informationen wie Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern über die Telematikinfrastruktur zwischen verschiedenen Ärzten bzw. medizinischen Einrichtungen.

Nachrichten und Dokumente können künftig schnell, zuverlässig per KIM – mit oder ohne Anhang – ausgetauscht werden. KIM bringt folgende Vorteile:

Vertraulichkeit der Nachrichten

Hardwarebasierte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung macht ein unberechtigtes Mitlesen unmöglich. Sensible Daten können immer nur von demjenigen gelesen werden, für den sie gedacht sind.

Fälschungssicher

KIM-Nachrichten können nicht unbemerkt manipuliert werden. Die Empfänger erkennen immer, ob sie die E-Mail so erhalten haben, wie sie der Absender auch verschickt hat.

Geprüfte Identität

Empfänger einer Nachricht können sicher sein: Wer als Absender draufsteht, ist auch der Absender der Nachricht. Die Identitäten der KIM-Teilnehmer sind geprüft und bestätigt.

Schnelle Auffindbarkeit

Alle KIM-Teilnehmer, Personen aber auch Institutionen wie Arztpraxen, sind über ein zentrales Adressbuch - den Verzeichnisdienst - auffindbar. Es entfällt ein umständliches und fehleranfälliges Austauschen von E-Mail-Adressen oder öffentlichen Schlüsseln für die Verschlüsselung.

Abrechenbarkeit

KIM ist das sichere Übermittlungsverfahren nach § 311 Abs. 6 SGB V und dadurch die Basis für eine mögliche Vergütung.

Der eHBA wird für die Signatur, bspw. eines angehängten Arztbriefes oder für die eAU, genutzt. Ebenfalls kann die Nachricht für eine empfangende Person (respektive deren eHBA) oder für eine empfangende Institution (respektive deren SMC-B (Praxisausweis)) verschlüsselt werden.


Wie funktioniert KIM?

KIM funktioniert wie ein E-Mail-Programm. Es kann direkt über das Primärsystem mit E-Mail-Funktion oder ein Standard-E-Mail-Programm genutzt werden.

Im Vergleich zu herkömmlichen E-Mail-Programmen wird durch KIM jede Nachricht und jedes Dokument verschlüsselt und erst beim Empfänger wieder entschlüsselt. Die sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung schützt Nachrichten vor dem Zugriff von unbefugten Mitlesern sowie Fälschung oder Manipulation.

Nur registrierte Nutzer können KIM-Nachrichten empfangen. Der Empfänger kann zudem stets sicher sein, dass die Nachricht auch tatsächlich vom angegebenen Versender stammt. Die Identität aller TI-Teilnehmer ist bestätigt und im Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur hinterlegt – einer Art zentralem Adressbuch für das Gesundheitswesen.

Die Ärztekammern befüllen und pflegen die Daten wie beispielsweise Praxisanschriften in diesem Verzeichnisdienst. Die zeitaufwendige Verwaltung eines Praxis-Adressbuches entfällt dadurch und entlastet Ärzte im Versorgungsalltag. Die Kommunikation über KIM verbindet auf diese Weise garantierte Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität des Nachrichtenaustauschs mit einer einfachen Nutzbarkeit.

Arztpraxen sind seit dem 1. Oktober 2021 verpflichtet, KIM zu nutzen. Dann dürfen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur noch elektronisch über KIM an die zuständige Krankenkasse der Patientinnen und Patienten zu übertragen werden, wenn die technischen Voraussetzungen verfügbar sind.

Die sogenannte elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist zudem rechtssicher mittels des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) qualifiziert elektronisch zu signieren. Ärztinnen und Ärzte benötigen ab diesem Zeitpunkt also zwingend einen eHBA (Generation 2).

Die technische Grundlage für KIM ist geschaffen, sobald in Praxen das Software-Update zum E-Health-Konnektor aufgespielt und das Primärsystem angepasst ist. Der E-Health-Konnektor (PTV3-Konnektor) stellt die für KIM und auch andere medizinische Anwendungen wie die Notfalldaten und den elektronischen Medikationsplan die erforderlichen Verschlüsselungs- und Signaturfunktionalitäten zur Verfügung.

Ein Konnektor mit Software der ersten Generation zum Auslesen der Versichertenstammdaten reicht hier nicht. Daneben benötigen Sie einen Praxisausweis (SMC-B) und ein E-Health-Kartenterminal sowie einen Anbieter für einen virtuellen privaten Zugang zur TI (VPN-Zugangsdienstanbieter). Zusätzlich bedarf es einer KIM-E-Mail-Adresse – erhältlich über einen zugelassenen Anbieter.

Zusätzlich zu den Pauschalen für die TI-Anbindung und die eHBA-Finanzierung ist eine mögliche Kostenerstattung für den KIM-Anschluss und dessen Betrieb in Arztpraxen in einer Finanzierungsvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband geregelt.

Für das erforderliche Software-Update zum E-Health-Konnektor erhalten Praxen eine einmalige Pauschale in Höhe von 530 Euro. Für die KIM-Einrichtung wird eine einmalige Pauschale von 100 Euro gezahlt. Die Betriebskostenpauschale für KIM beträgt 23,40 Euro im Quartal.

Darüber hinaus werden elektronische Arztbriefe seit dem 1. April 2021 nur vergütet, wenn sie mittels eines eHBA qualifiziert elektronisch signiert sind und über einen KIM-Dienst versendet werden.

Die Vergütung beträgt 28 Cent für den elektronischen Versand und 27 Cent für den Empfang bis zu einem Höchstwert von 23,40 Euro pro Quartal. In den nächsten drei Jahren (seit 1. Juli 2020) wird der Versand eines elektronischen Arztbriefes darüber hinaus mit einem EBM-Punkt (aktuell 10,99 Cent) pro Brief gefördert, auch über den Höchstwert von 23,40 Euro hinaus.

Ziel ist, über die Förderung mittelfristig Fax und Briefpost durch KIM abzulösen. Folglich wurde bspw. die Faxpauschale von 55 auf 10 Cent gesenkt und für eine Briefsendung wurde einheitlich – unabhängig von deren Umfang – eine Vergütung von 81 Cent angesetzt bei gleichzeitiger Festsetzung arztgruppenspezifischer Höchstwerte, die jährlich weiter abgesenkt werden.

Weiterführende Informationen

Mehr Informationen zu Anwendungen der Telematikinfrastruktur