Medikationsplan

Für eine sichere und rationale Arzneimitteltherapie

Die genaue Kenntnis der Medikation einer Patientin oder eines Patienten ist Grundlage einer rationalen Pharmakotherapie.

Gerade vor dem Hintergrund der steigenden Zahl an chronisch erkrankten und älteren Patienten hat die Kenntnis, welche Arzneimittel und eventuell auch Nahrungsergänzungsmittel eingenommen werden, eine hohe Relevanz.

Bundeseinheitlicher Medikationsplan

Ziel der Einführung des Bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) in 2016 war die Darstellung der gesamten Arzneimitteltherapie eines Patienten in verständlicher Form auf Papier. Damit wurde der BMP zu einem wichtigen Schritt zur Vereinheitlichung der Medikationsdaten

Grundgedanke ist, Patienten eine einheitliche, in ihrer Struktur wiedererkennbare und gut lesbare Dokumentation ihrer Arzneimitteltherapie an die Hand zu geben. Da die meisten Patienten nicht nur bei einem Arzt in Behandlung sind, ist die Frage der Austauschbarkeit von Medikationsdaten relevant, die in unterschiedlichen Systemen verfügbar sind.

Daher sind alle Informationen zur Medikation (Handelsname, Wirkstoff, Dosierung, Darreichungsform und Dosierschema) als strukturierte Information abgelegt und vereinheitlicht.

§ 31a SGB V regelt, dass Patienten Anspruch auf den bundeseinheitlichen Medikationsplan haben, wenn sie mindestens drei zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel gleichzeitig einnehmen oder anwenden. Die Anwendung muss dauerhaft - für mindestens 28 Tage - vorgesehen sein.

Natürlich steht es jedem Arzt frei, seinen Patienten, die weniger als drei Arzneimittel dauerhaft einnehmen müssen, auch einen Medikationsplan zu erstellen, insofern sie das als sinnvoll erachten.

Der Anspruch von Patienten auf den BMP sorgt dafür, dass auch in den Softwaresystemen eine einheitliche und strukturierte Form für die Informationen der Arzneimitteltherapie genutzt werden und somit auch ein Austausch zwischen den Systemen ermöglicht wird.

Der Medikationsplan sollte möglichst alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel und die Selbstmedikation, die der Patient einnimmt, enthalten. Neben dem Wirkstoff, der Dosierung und dem Einnahmegrund können auch unstrukturiert sonstige Hinweise zur Einnahme, sowie ein patientenverständlicher Grund für die Einnahme (z. B. Gicht, hoher Blutdruck) aufgeführt werden.

Die Spezifikation des BMP wurde von Vertretern der Bundesärztekammer, des Deutschen Apothekerverbandes und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (AG BMP) festgelegt und wird perspektivisch weiterentwickelt.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und Vertreter der Zahnärzteschaft sind bei Anpassungen der Spezifikation ins Benehmen zu setzen.

Die Vergütung der Erstellung eines BMP erfolgt pauschal als Einzelleistung und über Zuschläge. Sie wird extrabudgetär und damit zu einem festen Preis gezahlt. Einzelheiten zur Vergütung sowie die jeweils aktuelle Spezifikation stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung online zur Verfügung.


Elektronischer Medikationsplan

Der eMP ist die digitale Version des BMP. Über die Inhalte des BMP hinaus können im eMP auch weitere medikationsrelevante Daten, wie Allergien und Unverträglichkeiten, Körpergewicht und der Kreatininwert aufgenommen werden.

Der eMP enthält weiterhin zusätzliche Kommentarfelder und ermöglicht es, auch die frühere Medikation eines Patienten zu speichern (Medikationshistorie). Der Speicherort des eMP ist zunächst lokal auf der elektronischen Gesundheitskarte des Patienten. Nutzt ein Patient eine elektronische Patientenakte (ePA), kann der eMP auch dort abgelegt werden.

Die Daten auf dem eMP bleiben in vollständiger Hoheit der Patienten. Durch den physischen Besitz der elektronischen Gesundheitskarte entscheiden sie darüber, wer Daten sehen und wer sie speichern darf. Die Ärztin bzw. der Arzt benötigt für den Zugriff auf die Daten der elektronischen Gesundheitskarte oder der ePA seinen elektronischen Heilberufsausweis.

Das Erstellen eines eMP wird Ärztinnen und Ärzten in der fach- und der hausärztlichen Versorgung vergütet, wobei es Zuschläge für Chroniker und onkologisch erkrankte Patienten gibt (Informationen zur Vergütung des eMP).


Digital gestützter Medikationsprozess und elektronische Medikationsliste auf der ePA

Ein Nachteil des BMP ist, dass auf dem Papier zusätzliche Eintragungen oder Streichungen eingetragen und von verschiedenen Ärztinnen und Ärzten mehrere Varianten erstellt werden könnten.

Obwohl jeder BMP mit einem Datum versehen ist, kann sich trotzdem die Frage stellen, was die gültige Variante ist. Daher ist es sinnvoll, einen Ort zu haben, an dem alle Änderungen zusammenlaufen (single point of truth). Dies soll mit dem digital gestützten Medikationsprozess (dgMP) erreicht werden.

Mitte 2025 soll der dgMP als Service der "ePA für alle" starten. Ziel ist es, eine zentrale Dokumentation medikationsbezogener Daten zu ermöglichen und somit einen Nachteil des BMP, von dem Patientinnen und Patienten mehrere Ausfertigungen haben konnten, zu beheben.

Hierfür werden alle Daten der verordneten und dispensierten Arzneimittel vom E-Rezept-Server in die ePA in eine sogenannte elektronische Medikationsliste (eML) übermittelt. Dies umfasst zu Beginn nur die Informationen, die aus den E-Rezepten stammen. Arzneimittel, die (analog) über das Muster 16 (rosa Rezept) verordnet werden, und Selbstmedikation finden sich nicht in der eML wieder.

Informationen aus Betäubungsmittelrezepten (BtM) und T-Rezepten sollen perspektivisch Eingang in die eML finden.  Diese Informationen müssen zur Zeit noch händisch vom Arzt oder Apotheker in die eML oder den eMP nachgetragen werden.

Die eML umfasst pro verordnetem Arzneimittel den Wirkstoffnamen, die Arzneimittelbezeichnung, die Pharmazentralnummer (PZN), die Arzneiform, die Wirkstärke und gegebenenfalls eine Dosierangabe als Bestandteil des E-Rezeptes.

Auch eingetragen auf der Liste ist der verordnende Arzt mit Fachrichtung, das Verordnungsdatum und nach der Abgabe durch die Apotheke das Dispensierdatum sowie die abgebende Apotheke. Die eML wird sich chronologisch aufbauen, da natürlich zunächst nur alle E-Rezepte enthalten sind, die ab Aktivierung der ePA verordnet wurden.

Die ePA für alle (Opt-Out-Variante) wird somit ein digitales Medikationsmanagement ermöglichen, bei dem Arzt, Patient und Apotheker zusammen auf dieselben Medikationsdaten schauen können. Neu verordnete oder dispensierte Arzneimittel können schneller aktualisiert angezeigt werden, als dies bisher beim BMP der Fall war. 

Für die Patientinnen und Patienten ist der Zugriff auf Informationen in der eML über die ePA-App möglich. Patientinnen und Patienten, die nicht über eine ePA-App verfügen, können einen Ausdruck (ähnlich dem BMP) über ihre Medikation erhalten. 

Weiterführende Informationen

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