BÄK legt Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierung vor

Gesundheitspolitik

Die Bundesärztekammer (BÄK) unterstützt grundsätzlich die Zielsetzung der Bundesregierung, das Gesundheitssystem so auszurichten, dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ihre Einnahmen nicht dauerhaft übersteigen. Dieses richtige Ziel darf allerdings nicht vereinfacht mit einer „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“ gleichgesetzt werden, warnt sie in ihrer aktuellen Stellungnahme zu dem Entwurf für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

Eine pauschale Ausgabenbegrenzung in allen Versorgungsbereichen werde der medizinischen Realität nicht gerecht und könne Verwerfungen auslösen, die langfristig sogar zu steigenden Kosten führen. 

Die Bundesärztekammer weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass sie bereits frühzeitig Wege aufgezeigt hat, wie finanzielle Stabilität und gute Versorgung in Einklang gebracht werden können. Dazu gehört insbesondere die vollständige Refinanzierung der Behandlungskosten für Bürgergeldbeziehende aus dem Bundeshaushalt, aber auch erhöhte Verbrauchssteuern auf ungesunde Substanzen mit hohen volkswirtschaftlichen Folgekosten wie Alkohol, Nikotin und Zucker. 

„Auf diese Weise wäre eine Stabilisierung der GKV-Beitragssätze möglich, bis die unbedingt notwendigen Strukturreformen im Gesundheitswesen ihre Wirkung entfalten“, heißt es in der Stellungnahme.

Zudem hat die BÄK mehrfach gefordert, so schnell wie möglich eine grundlegende Neuausrichtung durch einen politikfeldübergreifenden Präventionsansatz auf den Weg zu bringen, um damit auch langfristig die Krankheitslast und die Behandlungskosten zu senken.

„Die Bundesregierung ist diesen Vorschlägen nicht gefolgt. Stattdessen liegt nun ein reines Spargesetz vor“, kritisiert sie in ihrer Stellungnahme.