BÄK-Vorstand: Ende der Telefon-AU verschärft Andrang in den Praxen

Gesundheitspolitik

Der Vorstand der Bundesärztekammer kritisiert die im Koalitionsausschuss beschlossene Abschaffung der telefonischen Krankschreibung in Verbindung mit der geplanten Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag.

Dazu erklärt der Vorstand: 

„Die telefonische Krankschreibung hat sich in der Praxis bewährt. Sie erspart beispielsweise Patientinnen und Patienten mit leichten Infekten den Weg in die Arztpraxis und verhindert damit, dass sie dort andere anstecken. Wissenschaftliche Untersuchungen, unter anderem des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung, haben gezeigt, dass die Telefon-AU nicht ursächlich für den gestiegenen Krankenstand ist. Ein genereller Wegfall dieser Möglichkeit ist deshalb aus ärztlicher Sicht nicht nachvollziehbar.

Besonders kritisch ist, dass dies nun mit einer Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag zusammenfällt. In der Kombination müssen künftig Patientinnen und Patienten mit einer leichten Erkrankung für ein Attest persönlich in die Arztpraxis kommen. Gerade in der Erkältungs- und Grippesaison wird das die Wartezimmer weiter füllen und die Praxisteams, die schon jetzt an ihrer Kapazitätsgrenze arbeiten, zusätzlich belasten. Es steht zu befürchten, dass am Ende die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit akutem Behandlungsbedarf leidet, weil Termine durch Fälle blockiert werden, die keine schwere Symptomatik vorweisen. Das erscheint auch vor dem Hintergrund des von der Regierungskoalition angestrebten Primärversorgungssystems wenig durchdacht.

Darüber hinaus ist es ein Affront, dass die Ärzteschaft nun unter den Generalverdacht gestellt wird, falsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen und ihr mit einer Verschärfung des Strafrechts gedroht wird. Dies weisen wir im Namen aller Ärztinnen und Ärzte, die sich tagtäglich für ihre Patientinnen und Patienten einsetzen, in aller Entschiedenheit zurück.“