KV Bremen kündigt Homöopathieverträge / Ärztekammer Bremen begrüßt die Entscheidung

Bremen

Bremen - Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bremen wird drei Selektivverträge, die eine Vergütung von diversen homöopathischen Leistungen zum Gegenstand haben, kündigen. Das hat die Vertreterversammlung auf ihrer Sitzung am 15. März 2022 einstimmig beschlossen.

Damit folgt die Vertreterversammlung einer Entwicklung, die durch die Streichung der Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Bremen im Oktober 2019 ihren Anfang genommen hat. Seitdem sind viele weitere Ärztekammern dem Beispiel gefolgt.

„Solange in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht alle Behandlungen, deren Nutzen bereits wissenschaftlich bewiesen sind, vollständig finanziert werden können, bleiben keine Mittel für Verfahren übrig, für deren konkreten Nutzen keine Nachweise bestehen. Dies trifft auf die in den genannten Verträgen geregelten Leistungen leider zu“, begründen die KV-Vorstände Dr. Bernhard Rochell und Peter Kurt Josenhans die Entscheidung zur Kündigung der Homöopathie-Verträge.

Auch die Ärztekammer Bremen begrüßt die Entscheidung. Dazu erklärt der Präsident der Ärztekammer Bremen, Dr. Johannes Grundmann: „Es geht nicht darum, den Menschen zu verbieten, homöopathische Mittel einzusetzen, wenn sie sich damit besser fühlen. Für eine ärztliche Weiterbildung braucht es aber definierte und überprüfbare Lernziele, die es für die Homöopathie mangels wissenschaftlicher Basis gar nicht geben kann. Daher haben wir die Zusatzweiterbildung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung gestrichen. Die Entscheidung der Vertreterversammlung der KV Bremen ist nur folgerichtig.“

Die Kündigung betrifft Vereinbarungen mit wenigen Krankenkassen mit einem geringen Honorarvolumen.

www.aekhb.de