Bundesärztekammer bekräftigt Forderung nach Einführung einer Widerspruchslösung
Anlässlich der bevorstehenden Befassung des Deutschen Bundestages mit der Organspende hat die Bundesärztekammer ihre Forderung nach Einführung einer Widerspruchslösung bekräftigt.
„Die Widerspruchslösung bietet die Chance, die Lücke zwischen der hohen grundsätzlichen Spendebereitschaft in der Bevölkerung und den weiterhin niedrigen Spenderzahlen zu verkleinern. Sie wahrt die Entscheidungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger, setzt zugleich aber ein wichtiges Signal der Solidarität“, erklärte der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt.
„Organspenden können heute häufig nicht realisiert werden, weil keine dokumentierte Willensäußerung vorliegt. Für Ärztinnen und Ärzte würde die Widerspruchslösung eine klare Grundlage schaffen, den Patientenwillen bei der Frage einer Organspende zu berücksichtigen. Die Widerspruchslösung kann dazu beitragen, die Umsetzung des Patientenwillens zu erleichtern und Angehörige in schwierigen Entscheidungssituationen zu entlasten. Zugleich bleibt die individuelle Entscheidungsfreiheit gewahrt: Jede Bürgerin und jeder Bürger kann einer Organ- und Gewebespende jederzeit widersprechen“, so Reinhardt.
Die Bundesärztekammer weist zudem darauf hin, dass sich der Deutsche Ärztetag ebenfalls mehrfach und eindeutig für die Einführung einer Widerspruchslösung positioniert hat.