Fachexpertise der gematik-Gesellschafter bei Interoperabilität im Gesundheitswesen einbeziehen

Stellungnahme

Berlin - Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung braucht Interoperabilität. Die Bundesärztekammer (BÄK) unterstützt deshalb das Vorhaben des Gesetzgebers, Interoperabilität im Gesundheitswesen zu fördern, um die Nutzenpotentiale der Digitalisierung auszuschöpfen. Für die Versorgung entstehen Mehrwerte durch Digitalisierung allerdings nur dann, wenn die eingesetzte Technik störungsfrei im Praxis- und Krankenhausalltag – sektoren- und einrichtungsübergreifend – funktioniert, erklärt die BÄK in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (IOP Governance-Verordnung – GIGV).

Die BÄK spricht sich für die verbindliche Umsetzung interoperabler Standards für Systeme in der Gesundheitsversorgung aus, die Patientendaten verarbeiten. Abzuwarten bleibe allerdings, ob die im Referentenentwurf geplanten Mechanismen tatsächlich zur Förderung der Interoperabilität im Gesundheitswesen geeignet sind, betont die BÄK.

Die angedachte Einrichtung einer Koordinierungsstelle bei der gematik, um Standards und Schnittstellen in der Gesundheits-IT zu fördern, zu begleiten und abzustimmen, hält die BÄK für sinnvoll. Auch soll ein interdisziplinäres Expertengremium die Koordinierungsstelle bei ihren Aufgaben unterstützen. Die Bundesärztekammer regt an, „dass die Koordinierungsstelle nicht nur eine Liste der Gremienmitglieder veröffentlicht, sondern ihre Entscheidung zu der jeweiligen Auswahl des Experten begründet und transparent darstellt“. Darüber hinaus sei aus Sicht der BÄK jedoch dringend geboten, die Gesellschafter der gematik mit ihrer Fachexpertise im Bereich der Gesundheitsversorgung in das Expertengremium einzubeziehen.

Für die notwendige und gewünschte Transparenz zu den Festlegungen der Koordinierungsstelle hält es die Bundesärztekammer schließlich für geboten, den jährlichen Bericht einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) einer Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (IOP-Governance-Verordnung – GIGV)