GeDIG: Reinhardt warnt vor Paradigmenwechsel im Umgang mit Patientendaten

Digitalisierung

„Wir unterstützen ausdrücklich die Ziele des Gesetzes für Daten und Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen, die Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung und Forschung zu verbessern und die Voraussetzungen für die Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums zu schaffen. Zentrale Regelungen haben aber das Potenzial, die vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung erheblich zu beeinträchtigen.“

Mit diesen Worten kommentiert Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt den Entwurf des GeDIG, der heute vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.

Der Gesetzentwurf soll Krankenkassen unter anderem ermöglichen, Diagnosen, Medikationen und weitere Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA) für Informationen über Gesundheitsrisiken an die Versicherten zu nutzen, ohne die behandelnden Ärztinnen und Ärzte einzubeziehen. Darüber hinaus sollen Krankenkassen weitere personenbezogene Daten, etwa zu Rauchverhalten, Ernährung oder Alkoholkonsum, bei Versicherten selbst oder bei Dritten erheben können. Zudem sollen Krankenkassen in sogenannten Reallaboren die Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten erproben dürfen.

Reinhardt stellt dazu fest: „Gegen eine Impferinnerung auf der Grundlage von bei den Krankenkassen schon vorhandenen Sozial- bzw. Abrechnungsdaten durch die Krankenkasse ist natürlich nichts einzuwenden. Aber die Einordnung individueller Gesundheitsrisiken und die Ableitung von patientenbezogenen Handlungsempfehlungen gehören in den geschützten Behandlungskontext. Automatisierte Behandlungsempfehlungen der Krankenkasse werden Patientinnen und Patienten verunsichern, ohne dass daraus ein medizinischer Mehrwert entsteht. Noch wichtiger: Die Patientenbehandlung ist in Deutschland aus gutem Grund Ärztinnen und Ärzten zugeordnet, die in ihren medizinischen Entscheidungen fachlich versiert und weisungsfrei nur dem Wohl ihrer Patientinnen und Patienten verpflichtet sind. Ein Übergriff der Krankenkassen in diesen Aufgabenbereich wäre ein gefährlicher Paradigmenwechsel. Eine medizinisch sinnvolle Auswertung von ePA-Daten und die anschließende Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten gehört in den Verantwortungsbereich der ärztlichen Selbstverwaltung.“

Mit Blick auf das nun beginnende parlamentarische Verfahren fordert Reinhardt die Koalitionsfraktionen auf, die vorgesehenen erweiterten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten der Krankenkassen auf Daten aus der elektronischen Patientenakte nicht zuzulassen. „Andernfalls würde das Gegenteil dessen erreicht, was das GeDIG eigentlich bezweckt: Statt die digitale Datennutzung patienten- und forschungsorientiert zu stärken, würde das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in diese nachhaltig beschädigt“, so Reinhardt.