Gitter: „Medizinstudierende bei Corona-Einsätzen ausreichend schützen“

Berlin - „Medizinstudierende aus ganz Deutschland melden sich bei Ärztekammern, Kliniken und Gesundheitsämtern und bieten Hilfe bei der Bewältigung der Corona-Pandemie an. Es ist gut und richtig, dass die Bundesregierung mit einer rechtlichen Neuregelung möglichen negativen Folgen dieses selbstlosen Einsatzes für den weiteren Studienverlauf vorbeugen will.“ So kommentierte Dr. Heidrun Gitter, Vize-Präsidentin der Bundesärztekammer, den vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Verordnungsentwurf „zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“.

Der Entwurf sieht unter anderem Flexibilisierungen für den Beginn des Praktischen Jahres (PJ) und dessen inhaltliche Ausgestaltung vor. Zudem wird klargestellt, dass Krankenpflegedienst und Famulatur auch dann anrechnungsfähig sind, wenn sie während der Zeiten des eingestellten Lehrbetriebs abgeleistet wurden. Auch sieht der Entwurf Änderungen für die Durchführung des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung vor.
Gitter betonte, dass diese Maßnahmen nur in einer absoluten Ausnahmesituation durch eine Epidemie von nationaler Tragweite scharf geschaltet werden dürften und bei einer Änderung der Lage sofort zurückgenommen werden müssten. Voraussetzungen für den Einsatz von Studierenden seien ausreichende Qualifikation, ärztliche Betreuung, die Bereitstellung von Schutzausrüstung, die Einbeziehung in die Berufshaftpflichtversicherung und gesetzliche Unfallversicherung sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung.

In ihrer schriftlichen Stellungnahme zu dem Verordnungsentwurf warnt die Bundesärztekammer vor einer Neuauflage des „Hammerexamens“ durch den unmittelbar nacheinander geprüften Zweiten und Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. „Auf jeden Fall sollten dann die Epidemie-bedingten Fehlzeiten nicht von den Studierenden nachgeholt werden müssen, da der zeitliche Abstand vom PJ zum Hammerexamen ohnehin schon sehr eng ausfällt“, so die Bundesärztekammer in ihrer Stellungnahme.

Die BÄK spricht sich auch gegen die Möglichkeit der Abänderung der bewährten PJ-Struktur mit einem internistischen, einem chirurgischen und einem Wahltertial durch eine verbindliche Vorgabe der Universitäten aus. „Zum einen entfällt eine der wenigen Wahlmöglichkeiten zur inhaltlichen Schwerpunktsetzung durch den Studierenden und wäre damit zusätzlich zum Hammerexamen nachteilig für die nun startenden PJ-Studierenden. Außerdem wäre darüber hinaus die Zusammensetzung der Prüfungskommission und der Prüfungsfächer im Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung im Falle eines Entfalls des Wahltertials zu klären.“

Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 24.03.2020
Berlin, 25.03.2020