Herausforderung für Ärzteschaft und Eltern

Sachsen-Anhalt

Die stark zunehmende Zahl an RSV-Infektionen (Respiratorisches Synzytial-Virus) und vermehrten Fälle von Virus-Grippe belasten aktuell stark die Kinderarztpraxen und Ambulanzen der Kliniken. Lange Wartezeiten für Eltern und ihre Kinder sind die Folge. Die Ärzte in den Praxen und Kliniken leisten enorme Arbeit, um die Versorgung sicherzustellen und dabei insbesondere Notfälle schnell zu behandeln. Der Präsident der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Professor Uwe Ebmeyer, appelliert an die Eltern erkrankter Kinder, die Kinderarzt-Praxen oder die Notaufnahmen im Land nicht mit leichten Symptomen aufzusuchen.

„Die Ärzteschaft arbeitet mit Hochdruck an der Bewältigung des hohen Patientenaufkommens in Praxen und Kliniken. Wir müssen aber an die Eltern appellieren, die Notwenigkeit einer ärztlichen Konsultation vor dem Kontaktieren einer Arztpraxis oder gar Klinik zu hinterfragen, um die Situation in den Versorgungseinrichtungen nicht weiter zu verschärfen“, so der Präsident der Ärztekammer. „Insbesondere die Notaufnahmen sollten auch nur für Notfälle genutzt werden, damit diese auch weiterhin eine Akutversorgung sicherstellen können“, so der Präsident weiter.

Die Corona-Pandemie hatte den Ärzten und Patienten bereits viel abverlangt. Unverändert tragen die Ärztinnen und Ärzte in Sachsen-Anhalt durch ihr unermüdliches Engagement dazu bei, dass die medizinische Versorgung weiter aufrechterhalten wird. Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt wird die Ärzteschaft dabei unterstützen, nicht zuletzt indem das in der Pandemie bewährte Kleeblatt-System in der Region Ost bereits zur überregionalen Abstimmung von Kapazitäten verwendet wird. Damit können eine überregionale Versorgung und eine Lastenteilung sichergestellt werden.

Die Versorgung kann nur im Schulterschluss zwischen Ärzten, Patienten und Angehörigen funktionieren. Neben der Bitte, dass die Notaufnahmen nur für Notfälle genutzt werden, wünscht sich die in der Versorgung engagierte Ärzteschaft Verständnis in der Bevölkerung, wenn die Behandlung von Notfällen auch dazu führen kann, dass die reguläre Versorgung vorübergehend und in Teilbereichen nur eingeschränkt angeboten werden kann.

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