Individuelle Gefährdungsbeurteilung statt pauschaler Beschäftigungsverbote

Hessen

Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hat die hessischen Krankenhausarbeitgeber Ende März dazu aufgefordert, durch strukturierte Abläufe schwangere Ärztinnen bei dem Wunsch zur Ausübung des ärztlichen Berufes in der Schwangerschaft zu unterstützen.

Oftmals machten sich die Arbeitgeber nicht die Mühe, genauer zu ermitteln, wie und in welchem Umfang eine Weiterarbeit während der Schwangerschaft möglich sein könne. Statt pauschaler betrieblicher Beschäftigungsverbote sollen Krankenhäuser laut Forderung des hessischen Ärzteparlaments folgende Voraussetzungen schaffen:

  • Individuelle Gefährdungsbeurteilungen unter frühzeitiger Einbeziehung und unter Berücksichtigung der Vorstellungen der Ärztin und gemeinsamer Besprechung mit der Ärztin
  • Proaktives Beratungsangebot für Frauen zur Vervollständigung des Impfschutzes
  • Bestimmung zuständiger Ansprechpersonen bei Eintreten einer Schwangerschaft
  • Transparentes Ablaufschema, welche Schritte auf eine Schwangerschaftsmeldung folgen
  • Erstellung von standardisierten Positivlisten / Leitfäden je Abteilung für den Einsatz schwangerer Ärztinnen
  • Standardisierte Gespräche zum Weiterbildungsstatus bzw. den noch zu erwerbenden Weiterbildungszeiten und Untersuchungszahlen bis zur Facharztprüfung
  • Maßnahmen zur Erleichterung des Wiedereinstiegs nach der Elternzeit
  • Maßnahmen zur Förderung der Karriereentwicklung auch in Schwangerschaft und/oder Elternzeit
  • Beratung auch der Betriebsärzte über die Möglichkeit eines teilzeitigen Beschäftigungsverbotes
  • Ärztinnen, die in der Schwangerschaft weiterarbeiten wollen, dürfen daran nicht pauschal gehindert werden.

Andernfalls werde ärztliche Arbeitskraft unnötig verschwendet – zum Nachteil der Kolleginnen und der Gesundheitsversorgung.

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