Krankenhäuser in Not

Kammerversammlung der Ärztekammer M-V unterstützt Bundesrat-Entschließung
Mecklenburg-Vorpommern

Die Kammerversammlung der Ärztekammer M-V unterstützt die Entschließung des Bundesrates, in der eine sofortige Umsetzung der Maßnahmen gefordert wird, um Krankenhäuser in finanzieller Notlage zu sichern.

Dazu hat sie auf ihrer Sitzung am Samstag, den 25. November 2023 einen entsprechenden Leitantrag des Vorstandes beschlossen.

Die Kammerversammlung fordert den Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach auf, die Reform der Krankenhausfinanzierung unter Beteiligung der Ärzteschaft und unter Berücksichtigung landesspezifischer Rahmenbedingungen zu finalisieren. Ziele müssen der Erhalt der funktionierenden Versorgungstrukturen und die Entwicklung zukunftsfähiger Versorgungskonzepte sein. Dabei ist es essenziell, die zukünftige ärztliche Weiterbildung in den bisher befugten Einrichtungen sicher zu stellen und zudem in diesem Rahmen insbesondere sektorenübergreifende Ansätze zu entwickeln.

Die Entschließung, die von den Ländern Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig- Holstein auf den Weg gebracht wurde, beinhaltet fünf Forderungen, um die Krankenhäuser kurzfristig wirtschaftlich zu stabilisieren, unter anderem noch in diesem Jahr über ein Vorschaltgesetz ein einmaliges Nothilfeprogramm für existenzbedrohte Krankenhäuser in Höhe von fünf Milliarden Euro aufzulegen (5. Forderung).

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

www.aek-mv.de