Krankenhausreform darf die Qualität der Weiterbildung nicht gefährden

Schleswig-Holstein

Level-1i stellen keine Krankenhäuser im klassischen Sinn dar. Bei ihnen sollen gemäß der integrierten Versorgung vor allem die ambulante Behandlung mit Allgemeinmedizin und Pflege im Vordergrund stehen. An der Notfallversorgung sollen diese Häuser nicht teilnehmen.

Das hätte zur Folge, dass junge Ärztinnen und Ärzte weder die Notfallversorgung noch spezialisierte Medizin kennenlernen. Die Facharztweiterbildung sieht allerdings aus gutem Grund vor, dass bestimmte Kompetenzen in den einzelnen Bereichen ausgeführt werden. Nur so können die Krankenhäuser ihren Weiterbildungsauftrag erfüllen. Dass sich der Bund mit diesen Fragen beschäftigt, zeigt einmal mehr, wie sehr die Krankenhausreform an der Realität vorbei geht. Die Fragen der ärztlichen Weiterbildung fallen ausschließlich in die Hand der Länder und werden von den Ärztekammern als Träger der berufsständischen Selbstverwaltung der Ärzte gestaltet. Wenn sich der Bund jetzt mit seinen Vorstellungen in die ärztliche Weiterbildung einmischt, stellt das nichts anderes als einen massiven Eingriff in die ärztliche Selbstverwaltung dar.

Die für die Krankenhausreform Verantwortlichen sollten sich vielmehr darüber Gedanken machen und Lösungen finden, wie die Weiterbildung im stationären und ambulanten Sektor künftig extra vergütet wird und nicht an den wirtschaftlichen Ertrag des Krankenhauses gebunden ist. Wir erleben immer wieder, dass die Qualität der Weiterbildung durch den finanziellen Druck leidet. Wir brauchen eine zukunftsfähige Finanzierung für die Weiterbildung sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich.

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