Krankenhausreform praxistauglich weiterentwickeln
Der 130. Deutsche Ärztetag hat den Gesetzgeber aufgefordert, die Krankenhausreform in zentralen Punkten weiterzuentwickeln. Ziel sei es, die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu sichern, die ärztliche Weiterbildung zu stärken und die Reform insgesamt praxistauglich auszugestalten.
Unter anderem warnt der Ärztetag, dass die geplante Vorhaltevergütung in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht tragfähig sei. Die verlängerte Konvergenzphase müsse konsequent genutzt werden, um ein schlüssiges, fallzahlunabhängiges Vergütungssystem zu entwickeln. Eine echte Vorhaltevergütung müsse sich am zugewiesenen Versorgungsauftrag und am Bedarf der Bevölkerung orientieren und eine angemessene Personalausstattung sichern“, heißt es in dem Beschluss.
Ein zentrales Anliegen des Ärztetages ist die Sicherung der ärztlichen Weiterbildung. Der Ärztetag fordert eine strukturelle und finanzielle Förderung von Weiterbildungsverbünden unter Verantwortung der Landesärztekammern sowie den Abbau rechtlicher Hemmnisse im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung.
Auch die Leistungsgruppensystematik müsse fachlich konsistent weiterentwickelt werden. Der Ärztetag fordert einen Abgleich mit der Fallzuordnung durch den sogenannten Grouper sowie eine verbindliche Einbindung des für den Grouper zuständigen Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus in die Beratungsprozesse des Leistungsgruppenausschusses.
Zugleich sieht der Ärztetag Korrekturbedarf bei einzelnen gesetzlichen Regelungen. So müssten missverständliche Formulierungen zur Anwesenheitspflicht von Fachärztinnen und Fachärzten im Bereitschaftsdienst dringend klargestellt werden.
Darüber hinaus verlangt der Ärztetag eine verbindliche, am Bedarf orientierte ärztliche Personalausstattung. Die für die Leistungsgruppen vorgegebenen Facharztzahlen definieren lediglich Mindestanforderungen an die fachärztliche Rufbereitschaft. Die isolierte Orientierung an diesen Mindestvorgaben berge das Risiko, dass Krankenhäuser ihre ärztliche Personalausstattung auf dieses Niveau begrenzen. Dies hätte nicht nur negative Auswirkungen auf die Patientenversorgung, sondern auch auf die qualitativ hochwertige ärztliche Weiterbildung, die eine ausreichende Personalausstattung voraussetze.
Die Abgeordneten forderten, die Mindestvorhaltezahlen und Regelungen zur Onkochirurgie zu streichen. Zudem sieht der Ärztetag die Notwendigkeit, Fachkrankenhäusern die Zuweisung allgemeiner Leistungsgruppen zu ermöglichen. Fachkrankenhäuser müssten weiterhin ein ihrem Versorgungsauftrag entsprechendes Leistungsspektrum anbieten können.
Die Bundesärztekammer appelliert an Bund und Länder, die Hinweise des Ärztetages im weiteren Verfahren aufzugreifen und die Krankenhausreform entsprechend weiterzuentwickeln.