Krankenhausreform: Qualität ärztlicher Weiterbildung und Gesundheitsversorgung für alle sichern

Hamburg

Die leistungsfähige medizinische Versorgung in Hamburg muss erhalten werden. Hamburg muss auch in Zukunft eine gut erreichbare und verlässliche stationäre Versorgung für Patientinnen und Patienten aus der Stadt und den angrenzenden Ländern bieten. Und auch die ärztliche Weiterbildung muss in ihrer hohen Qualität gesichert bleiben. Das sind die zentralen Forderungen einer am Montagabend verabschiedeten Resolution der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg zur Krankenhausreform. Das Ärzteparlament hat sich in seiner Sitzung ausführlich mit den bisher bekannten Elementen der Reform und ihren Folgen für die Gesundheitsmetropole Hamburg beschäftigt. „Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit einer Reform – diese Errungenschaften der medizinischen Versorgung in unserer Stadt müssen wir verteidigen“, fasste Kammerpräsident Dr. Pedram Emami die Diskussion der Delegierten zusammen.

Die Resolution der Delegiertenversammlung im Wortlaut:

Die Delegiertenversammlung unterstützt das grundlegende Ansinnen der Krankenhausreform, die Finanzierung der Kliniken auf eine sichere Grundlage zu stellen, Versorgungssicherheit zu gewährleisten, die Qualität der stationären Versorgung zu verbessern und die Entbürokratisierung voranzutreiben. Die Ärztekammer begrüßt, dass Hamburg bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfes an entscheidender Stelle mitwirkt und unterstützt den Dialog auf Landesebene dazu. Zugleich kritisiert die Delegiertenversammlung die bisher fehlende Einbindung der ärztlichen Selbstverwaltung auf Bundesebene im Reformprozess.

Mit Blick auf die bisher bekannten Grundzüge der Reform stellt die Delegiertenversammlung fest:

1) In Hamburg gibt es eine leistungsfähige stationäre Versorgung auf höchstem Niveau, die auch der Metropolfunktion von Hamburg gerecht wird. Die vorhandene Spezialisierung bei komplexen Leistungen muss erhalten und weiterentwickelt werden. Planungen und Reformen müssen dies – insbesondere auch vor einem drohenden Fachkräftemangel – ausreichend berücksichtigen. Dabei ist zu gewährleisten, dass auch nach der Krankenhausreform eine gute Erreichbarkeit der Kliniken gesichert und ein verlässlicher Zugang zu allen notwendigen medizinischen Leistungen insbesondere für vulnerable Gruppen vorhanden ist.

2) Hamburg versorgt auch viele Menschen aus anderen Bundesländern. Die Ärztekammer sieht durch die Umsetzung der bisher bekannten Reform-Elemente die Gefahr, dass die gesundheitliche Versorgung im ländlichen Bereich weiter ausgedünnt wird und dies zu einer zusätzlichen Belastung der ambulanten und stationären Versorgungsangebote und nicht zuletzt auch der Notfallversorgung in der Stadt führt.

3) Auch nach der Reform muss es ausreichend Weiterbildungsmöglichkeiten für Ärztinnen und Ärzte geben, so dass die hohe Behandlungsqualität durch Fachärztinnen und Fachärzte weiterhin gegeben ist. Die Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte muss an den medizinischen Einrichtungen erfolgen, die die in der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer geforderten Kompetenzen am besten vermitteln können. Das erfordert auch einen Ausbau der intersektoralen Zusammenarbeit in der Weiterbildung. Die angekündigte Konzentration der ärztlichen Weiterbildung in Level Ii-Krankenhäusern lehnt die Delegiertenversammlung ab.

4) Eine Planung von Strukturen erfolgt weiterhin am besten vor Ort. Bei der Krankenhausreform muss die medizinische Versorgung in Grenzregionen übergreifend gedacht werden. Eine Über- Unter- oder Fehlversorgung der Patientinnen und Patienten muss vermieden werden. Eine flächendeckende, die Metropolfunktion der Stadt berücksichtigende Versorgungslandschaft zu erhalten, muss das Ziel jeder Reform sein.

5) Ärztinnen und Ärzte bemängeln seit langem die zunehmende Kommerzialisierung der Gesundheitsversorgung. Die Reform darf nicht dazu führen, dass Mitarbeitende im Gesundheitswesen weiterhin einer zu hohen Belastung ausgesetzt sind.

6) Die Einführung der Level ist nicht zielführend.

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