Landesärztekammer Brandenburg gegen Kommerzialisierung der Medizin
Als wesentliche Ursachen für diese Entwicklung sah die Kammerversammlung insbesondere die Vergütung der Krankenhäuser nach diagnosebezogenen Fallgruppen (DRGs) sowie den seit Jahren wachsenden Einfluss von Kapitalgesellschaften in Kliniken und ambulanten Einrichtungen. DRGs setzten in den Krankenhäusern in vielen Fällen Anreize zu einer Über-/Unter- oder Fehlversorgung im Sinne einer Durchschleusungsmedizin. Der Einfluss von Kapitalgesellschaften unterwerfe Gesundheitseinrichtungen einer unangemessenen Gewinnorientierung, die das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient in Frage stelle. Weitere Folgen seien unter anderem eine unzureichende Personalausstattung, die zu immer größerer Arbeitsverdichtung für Ärztinnen und Ärzte sowie für Pflegefachkräfte und weitere Gesundheitsberufe führe. Zusätzlich fehle auch die Zeit, die für medizinisch nicht notwendige Dokumentationstätigkeiten aufgewendet werden müsse, für die Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten, vor allem für das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Gespräch.
Die brandenburgischen Ärztinnen und Ärzte bekannten sich selbstverständlich dazu, mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen möglichst effizient und wirtschaftlich angemessen umzugehen. Eine auf Gewinnmaximierung ausgerichtete Kommerzialisierung lehnten sie dagegen strikt ab.
Die Delegierten der Kammerversammlung forderten Politik und Verantwortliche im Gesundheitswesen dazu auf, im Rahmen der anstehenden notwendigen Reformen (beispielsweise DRG-Wesen in den Kliniken und nichtärztlichen Investoren-MVZs im ambulanten Bereich) sicherzustellen, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Entscheidungen stets zum Wohle der Patientinnen und Patienten treffen können.