Medizinische Fachangestellte für ihren Einsatz in der Pandemie stärker würdigen

Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA)
Corona-Pandemie

Berlin - Eine Corona-Prämie auch für Medizinische Fachangestellte fordert die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA), die Tarifpartei der ärztlichen Arbeitgeber von Medizinischen Fachangestellten (MFA), anlässlich ihrer Mitgliederversammlung.

Damit stellt sich die AAA an die Seite des Verbandes medizinischer Fachberufe e. V., der diese Forderung erneut Anfang November in einem Brandbrief an die Gesundheitsministerkonferenz erhoben hatte. Zuletzt hatte auch der 125. Deutsche Ärztetag 2021 an Bundesregierung und Landesregierungen appelliert, MFA den Beschäftigten in Krankenhäusern gleichzustellen und ihnen für ihr außerordentliches Engagement in der Coronakrise eine Corona-Prämie in vergleichbarer Höhe zu zahlen.

„Für Arztpraxen sind MFA genauso so wichtig wie die Pflegekräfte für die Krankenhäuser“, betont Erik Bodendieck, Vorstandsvorsitzender der AAA. Dies sei in der Gesundheitspolitik leider immer noch nicht ausreichend angekommen. Dabei sind es vor allem die Praxismitarbeiterinnen, die die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung den Bürgerinnen und Bürgern erklären und die mitunter auch deren Unmut über diese Maßnahmen abbekommen.

Zudem fordert die AAA dringend die Novellierung der gesetzlichen Vorgaben zur jährlichen Anpassung des Orientierungswertes, damit Tarifsteigerungen des Praxispersonals zeitnah bei den Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen einbezogen werden können. „Die Praxen wollen ihre gut ausgebildeten Fachkräfte angemessen und fair vergüten, dazu muss ihnen aber die Möglichkeit der Refinanzierung der Kostensteigerungen eröffnet werden“, so Erik Bodendieck.


Kontakt Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA):

Britta Susen, Geschäftsführerin:
Tel.: (030) 400 456-434
E-Mail: info@mfa-auskunft.de