MedSafetyWeek 2026: Internationale Kampagne zur Meldung von Nebenwirkungen

Arzneimittel

Unter dem Motto „Side effects - don’t ignore them, report them“ beginnt heute die MedSafetyWeek. Im Mittelpunkt steht in diesem Jahr die Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen. Arzneimittelbehörden weltweit rufen die Aktionswoche aus, um für das Melden von Nebenwirkungen zu sensibilisieren.

Das Uppsala Monitoring Centre (UMC) koordiniert die jährliche Kampagne. Sie soll Patientinnen und Patienten sowie Angehörige der Gesundheitsberufe motivieren, Verdachtsfälle von Nebenwirkungen im Zusammenhang mit Arzneimitteln und Impfstoffen zu melden. 

„Ärztinnen und Ärzten kommt im Medikationsprozess eine zentrale Rolle zu“, sagt Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer. „Sie verordnen Arzneimittel, entscheiden unter anderem über Dosierung und Anwendungsdauer und überwachen im konkreten Einzelfall deren Wirkung sowie eventuelle Nebenwirkungen“.

Gemäß der ärztlichen (Muster-)Berufsordnung sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, „die ihnen aus ihrer ärztlichen Behandlungstätigkeit bekanntwerdenden unerwünschten Wirkungen von Arzneimitteln der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft […] mitzuteilen“. Diese Spontanmeldungen an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) tragen dazu bei, frühzeitig neue Risiken zu erkennen und Risikofaktoren bei bekannten Arzneimittelnebenwirkungen zu identifizieren. Sie leisten einen wichtigen Beitrag sowohl zur Gewährleistung der Produktsicherheit (Arzneimittelsicherheit) als auch zur Qualität und Sicherheit des Medikationsprozesses (Arzneimitteltherapiesicherheit).

Patientinnen und Patienten oder deren Angehörige können vermutete Nebenwirkungen online an die zuständigen Bundesoberbehörden, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte oder das Paul-Ehrlich-Institut melden.

Das Pharmakovigilanzsystem in Deutschland umfasst verschiedene Akteure. Sie sind fachlich unabhängig, arbeiten aber eng zusammen. In einer Art „Mehraugenprinzip“ bringt jeder von ihnen seine fachliche Perspektive zur Pharmakovigilanz ein. 

„Alle Ärztinnen und Ärzte sind berufsrechtlich verpflichtet, unerwünschte Arzneimittelwirkungen an die AkdÄ zu melden. Damit leistet die ärztliche Selbstverwaltung einen wichtigen Beitrag zur Patientensicherheit. Denn Spontanmeldungen aus der ärztlichen Versorgungspraxis ermöglichen es, Risiken frühzeitig zu erkennen, Risikofaktoren bei bekannten Arzneimittelwirkungen zu identifizieren und neue Signale sichtbar zu machen“, betont Reinhardt. Diese interprofessionell angelegte Mehrfachstruktur – einschließlich der ärztlich-fachlichen Instanz der AkdÄ – sei international einzigartig. Sie ermögliche eine hohe fachliche Einordnungs- und Bewertungstiefe von Arzneimittelrisiken.

Weitere Informationen und Materialien zur MedSafetyWeek gibt es im aktuellen Bulletin zur Arzneimittelsicherheit sowie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und dem Paul-Ehrlich-Institut.